Beiträge von ein Herz für Harz

    ich bin verwirrt ..das JC sagt immer nein zu Kosten deshalb musste ich ja ein menschliches Drama erleben..als ich auf dem JC auf mein bereits schriftlich zugesichertes Recht bestand und aufgrund der in der Akte vorhandenen Schreiben mehr als deutlich und ersichtlich klarmachte .das sie mir die Kosten jetzt gewähren müssen. bekam ich ein helmisches Grinsen und ein kopfschütteln danach perverse Verse etc bis zum dramatischen Ende ... Hausverbot Sicherheitsdienst ... aber dann doch durch anderen Druck am Nachmittag alles bewilligt bekam ....ich bin sehr dankbar für die Hilfe die ich hier bekommen habe...mir ist grad noch mittgeteilt worden , dass das JC jetzt auch nicht mehr die Miete ab dem 15. März zahlen will..obwohl im Wohnungsangebot ja der 1. Feb als Mietbeginn stand.. und im Mietvertrag der 15. März als Mietbegin steht.Wie man vielleicht auch lesen kann ,bin ich ziemlich am Ende meiner Kräfte, das Schreiben raubt mir schon sehr viel und ich vermag es nicht , mich aus meiner Situation zu erheben und heraus zu schauen ... bin ihr somit erlegen ..ich suche jetzt nur nach einem guten Sozialrechtsexperten in HH und geb das ganze ab weil ich nicht mehr die kraft habe es zu tragen.


    ich danke euch nochmals für eure hilfreichen Worte

    ich habe niemals für Makler oder sonst wen, Courtage Gebühren oder der art unsinnige Kosten bezahlt...ich habe drei jahre lang sehr tief das leid der menschen erleben müssen..und bin irgendwann zusammengebrochen und aufgrund der Notlage in den drei jahren nicht wirklich eine Wohnung zu finden jedoch in diesem zustand extreme Körperliche wie Psychisch soziale höchst Leistungen zu vollbringen, unter der unmenschlichen Last...wie gesagt zusammen gebrochen ...und Nur aus der Not heraus mit Hilfe anderer zu dieser mit den nervigen Gebühren belasteten Wohnung gekommen... dazu gibt es Schmerzustände die eine Geistige Klarheit soo gut wie nicht zulassen ....egal du merkst ja was es verursacht...;)

    ich danke ,


    meine letzte Hoffnung ...


    in dem Wohnungsangebot welches ich schon viel früher abgegeben habe, da ich die Wohnung ursprünglich ab ersten Februar beziehen wollte, sind die Kosten für die Vertragsabschlußgebühren mit aufgelistet.Im Schreiben über die Zusage der Kosten für die Unterkunft hat die Arge auch gleich geschrieben das Sie die Kosten für die Vertragsgebühren nicht zahlt.Da sich das Ganze lange hinausgezögert hat und ich persönlich auch arge Berge anderer Sorgen hatte bin ich in dem ganzen untergegangen..und habe erst begonnen zu kämpfen als es wohl zu spät war...ich hätte gleich wiederspruch einlegen müssen als die arge die Kosten für die Unterkunft übernahm jedoch nicht die Vertragsgebühren...das war irgendwann im Februar ...ich habe dann am 15 Feb den Vertrag unterschrieben und als die Arge bei der kaution Theater machte, nochmals am 22 Feb einen Antrag für die Kostenübernahme der Vertragsgebühren gestellt ohne Bezug auf die vorigen Schreiben (wohnungsangebot u absage) zu nehmen...meine Hoffnung ist wenn ich die Schreiben noch finde und die frist noch nicht verstrichen...Wiederspruch für das Schreiben der Kostenübernahme zu einzulegen weil sie die Vertragsgebühren nicht mit übernommen haben ....ich danke für eure Hilfe ...wäre ich bloß vorher schon wieder fitter gewesen ! Naja manches muss man wohl erfahren um draus zu lernen :) bitter bitter

    Vielen Dank für deine Antwort...


    d.h ich soll die verwaltung verklagen weil sie mir eine rechtswiedrige gebühr auf erlegt hat...ob das so gut beim Vermieter ankommt..


    ich hatte die hoffnung das die vertrags abschluß gebühr evtl. hier mit hineinfällt ..und mir dir Arge zumindest ein Darlehen für 238 gewähren muss...?


    Maklerprovisionen, Maklervermittlungsgebühren und Maklercourtagen stellen Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II dar und sind – unter der Voraussetzung der Angemessenheit einer über einen Makler beschafften Wohnung – dem Grunde nach erstattungsfähig und als solche vom Amt zu übernehmen, so u.a.:
    - SG Frankfurt/Main, Beschluss vom 31.03.2006, Az: S 48 AS 123/06 ER;
    - SG Dresden, Beschluss vom 06.06.2006, AZ: S 23 838/06 ER,
    u.v.m.


    Wenn die ARGE den Umzug veranlasst hat, muss sie die Kosten als Beihilfe tragen, ansonsten nur als Darlehen

    Seid gegrüßt, :)


    Ich bin zur Zeit obdachlos , dank Harz 4 oder meiner fehlenden Rechtskenntnis im Harz4 Dschungel...


    Hoffe auf Hilfe so dass dieses Thema , anderen die beim Amt auch nicht weiter wissen , weiterhelfen kann.


    Meine Situation ist nun brennzlich und um es kurz zu halten...was meine kürzlichen Erfahrungen mit den Sachbearbeitern oder der Amtsleitung betrifft , dramtisch abenteuerlich....bis tief traurig... was sonst
    ( schreierreien, diskusionen ums recht letztendlich Sicherheitsdienst und Hausverbot ) nur weil ich auf mein Recht bestand und mich nicht abwimmeln lassen habe.Das ist aber eine andere Geschichte die erst zu meinenaktuellen Problem geführt hatt.Bei Interesse schreibe ich,, Mein Kampf und das Drama mit der Arge,, gern mit allen Details auf. Filmreif ist es alle mal. Dank eines Menschen mit Herz in der Jobvermittlung ist die Situation vorläufig geklärt, das Hausverbot noch am selben tag aufgehoben worden und ich konnte am Nachmittag mein (Recht) bekommen.Und mich bei dem Unterschriftengewirr für mein Kautiuonsdarlen über den Tisch ziehen lassen...alles schön und gut :)


    Problematisch :381euro Grundsicherund - 238 Vertragsgebühren = Mein Problem .......mal davon abgesehen das ich schon längst die Wohnung hätte beziehen können ....


    .....ist die Formulierung eines Wiederspruchs im Bezug auf die Ablehnung der Erstattung der Kosten für die von der Wohnungsverwaltung geforderte Vertragsabschlußgebühr : 238 Euro , welche ich in Meiner not eine Wohnung zu bekommen in kauf nahm und auch schon gezahlt habe. da ich dem Moment nicht die Kraft für einen Retchschtreit hatte weder noch die nicht bezogenen Wohnung geferden wollte.



    Meine Frage :


    ist es noch Stand der Dinge das die Vertragsabschlußgebühr zu den Wohnungsbeschafffungskosten gehört
    vom eventuellen Mehrbedarf in der Not ..mal abgesehen ;) nur spaß


    ich weiß also nicht worauf ich mich in meinem Wiederspruch beziehen soll zumal ja auch kein wirklicher(willkürlicher) Grund für das nicht Gewähren der Leistung von seiten des Amts angegeben worden ist. außer wir zahlen nicht.
    in der normalen Form schriftlich.


    das schreiben müste bald bei mir eingehen...



    ich danke euch für die Aufmerksamkeit und evetuelle Hilfe :)