Beiträge von MarcusF

    Guten Tag,


    Im Februar kam die Endabrechnung der Wasserwirtschaft mit einem Guthaben meines Mandanten. Das Guthaben wird jedoch erst im März ausgezahlt. Als Einkommen kann dieses Guthaben jedoch nur im Monat März vom Jobcenter angerechnet werden? Ist das richtig so?


    MfG, M.F.

    Nein, nicht das große Geld machen. Soll nur alles seine Richtigkeit haben, deshalb frage ich.


    Wenn ein Guthaben der Stromabrechnung ausbezahlt wird, wird das vom JC dann auch als Einkommen angerechnet, obwohl es sich nicht um NK handelt?

    Das tat ich, aber diese Seite fand ich nicht. Danke Lacki.


    So wie ich das sehe, zählen Stromkosten also auch nicht zu den Nebenkosten?


    Müssen auf dem JC die Heizkosten nicht extern angegeben werden?

    Guten Tag,
    was darf denn bei den Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet sein?


    Wasser
    Strom
    Gas
    Abfallgebühren
    Versicherung Anteil für die Wohnung
    Gebäudehaftpflicht Anteil für die Wohnung
    Peperaturenpauschale


    Noch etwas?

    Ist das nicht eine sehr unlogische und unwirtschaftliche Denkweise des JCs? So viele kleine geeignete Wohnungen gibt es doch überhaupt nicht auf dem Markt und der wirtschaftliche Gedanke, die Nebenkosten geringer zu halten, wenn man sich eine Wohnung teilt, ist auch nicht zu vergessen. Ein Umzug kostet auch Geld.
    Was sind denn da die Begründungen des JCs?

    Guten Tag,
    einer meiner Klienten stellte mir eine Frage, die ich ihm leider nicht beantworten konnte.


    Er lebt in einer nicht angemessenen 100m² Wohnung, musste Stütze beantragen und wurde daraufhin nun aufgefordert, in einen geeigneten Wohnraum zu ziehen. Dies möchte mein Klient jedoch nicht. Wäre es ihm möglich, eine WG zu eröffnen und die anderen 50m² selbst nicht zu nutzen? Allerdings gäbe es wie in jeder WG gemeinsame Nutzung verschiedener Räumlichkeiten. Kann er unter vermieten, oder wie sollte er es am besten anstellen?


    MfG, Fender