Beiträge von felida

    guten morgen,


    aus versch. gründen ist meine erwachsene tochter jetzt dabei hartz 4 zu beantragen. unsere situation


    sie: 20 jahre alt, abgeschlossene berufsausbildung (beamtin, deshalb kein beitrag zur arbeitslosenversicherung geleistet), dann schulbesuch aber abgebrochen. im september wieder schulbesuch (2. bildungsweg)


    bedarfsgemeinschaft mit:
    schwester: minderjährig, erhält unterhalt vom vater und kindergeld


    mutter: in teilzeit tätig, erhält erwerbsminderungsrente, vermögen: immobilie und rund 15 000 auf girokonto, wovon aber noch die hypothek eine verkaufte immobilie abgezahlt werden. aktueller schuldenstand 30 000 euro. außerdem insgesamt noch ca. weiterer 15 000 euro auf versch. sparverträgen etc.


    wie finde ich jetzt genaue infos, was da wie verrechnet wird? werden "leibliche" mitglieder einer bedarfsgemeinschaft anders bewertet alsnicht miteinander verwandte? das amt war bei ihrem besuch auch nicht wirklich eine große hilfe.


    wenn mit jemand links oder literatur empfehlen könnte, wäre das sehr nett


    ach ja: sie sucht einen teilzeit- oder minijob nur dass das so schwierig ist, wenn es vorn vornherein zeitlich begrenzt ist, hätte ich mir nicht träumen lassen. vielen dank

    also, wenn es dir um die kinder geht, würd ich mal beim jugendamt vorstellig werden. keine kv ... geht gar nicht! und was heißt, sie sill sich nicht helfen lassen? madame sollte an die kinder denken... was sie selbst angeht, kann sie ja machen, was sie will

    wird sie auch machen. ist halt falsch gelaufen gestern, die dame am empfang hat mich, nachdem ich kurz die sache geschildert hab, gleich zur agentur für arbeit geschickt und die sind halt für alg 1 zuständig. und die dame dort hat kein wort davon gesagt, dass evtl. alg 2 in frage käme. ... danke für die antworten

    also: bevor sie die schule abgebrochen hat (nach 3 monaten) hat sie sich auf der bafögstelle erkundigt und man hat ihr nahegelegt, den abbruch möglichst früh zu machen. was sie dann ja auch getan hat.


    sie schreibt bewerbungen (s.o.), und sie würde jeden job annehmen, egal was. eben zur überbrückung. sie konnte ja nicht weiterarbeiten, da keiner übernommen wurde. deshalb wollte sie ja abi nachmachen


    die zugangsbedingungen für die wirtschaftsoberschule sind ja: realschulabschluss + abgeschlossene berufsausbildung. nur war da nur sie mit verwaltungsausbildung, alle anderen aus kfm berufen und die schule setzte schon kenntnisse in bwl und vwl voraus, die sie nicht mitgebracht hatte. hätte sie das weitermachen sollen unter diesen umständen? ich hätte es wohl auch nicht.

    sie hat deshalb nicht weitergearbeitet, weil der job einfach nicht gepasst hat. sie hat ihn nicht "hingeschmissen", sondern die ausbildung zu ende gebracht und als klassenbeste abgeschlossen!


    dass das hartz 4 oder was auch immer mit dem besuch des berufskollegs wegfällt, ist mir klar und sie hat auch an der wirtschaftsoberschule schon bafög bekommen. zum anderen hat die verwaltung, wo sie gelernt hat, die auszubildenden auch nicht übernommen.


    dass man während der ausbildung kein hart 4 bekommt ist mir auch klar, darum geht es ja auch nicht

    hallo dms!


    sorry war ein tippfehler. ich hab zunächst beim schalter des jobcenters nachgefragt und die situation geschildert, man hat uns an die agentur verwiesen und dort hieß es dann, sie bekäme nichts.


    wie hätte sie die probleme vorhersehen können? sie hat guten mutes mit der wirtschaftsoberschule angefangen, war da aber die einzige mit verwaltungsausbildung und die noch nie bwl und vwl hatte, was aber vorausgesetzt wurde. deshalb hat sie abgebrochen. das war alles nach ihrer ausbildung.


    sie hat eine ausbildung zur verwaltungswirtin, ganz regulär, wie oben erwähnt. sie will ja keine berufsberatung, sie geht ja ab mitte september wieder zur schule. es geht nur um die überbrückung der nächsten monate.


    und natürlich wurden während der schulzeit keine beiträge zur arbeitslosenvers. geleistet, genausowenig wie in ihrer ausbildung.

    Liebe Foris,


    ich bin alleinerziehende Mutter zweier Töchter, selbst teilweise erwerbsgemindert und nur noch in Teilzeit berufstätig. Eine Tochter ist minderjährig. Die andere mittlerweile 18 und hat eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin (Beamtin), allerdings hat sie sich entschlossen, das Abi nachzumachen. Seit Januar geht sie allerdings nicht mehr auf die Oberschule, da das wohlnicht das richtige war. Sie hat sich jetzt zum Besuch eiens Berufskollegs entschlossen. Das beginnt im September.


    Alle Versuche, für die Zeit jetzt - September 2013 einen Minijob oder Teilzeitarbeit zu bekommen, sind bislang fehlgeschlagen. Heute hat man uns bei der Agentur für Arbeit gesagt, sie besäße keinen Anspruch auf ALG 2, da sie ja nicht einbezahlt hat.


    Andere Alternativen hat man uns nicht mitgeteilt.


    Kann das sein, dass uns so gar nichts zusteht? Sie kann sich im Prinzip ja nicht mal die Ausgaben für Bewerbungsmappen und Porto etc. leisten.


    Natürlich sucht sie weiter, aber wenn AG hören, dass es nur für ein paar Monate ist, wird meist gleich abgewunken. Dass sie sich nicht gleich im Januar beim Amt gemeldet hat, war sicher ein Fehler, aber sie hat sich darauf verlassen, selbst was zu finden.


    Kann es sein, dass man sie so total hängenlässt? Bin für jeden Tipp dankbar