Beiträge von eddie80

    hi chico


    mein weg zur arbeit und altersvorsorge usw - wollten die nicht wissen.
    stand nichts davon auf deren "formblättern"


    ich habe einige sachen auf meinen abrechnungen auch geschwärzt - persöhnliche daten z.b. meine personalnummer, vertragsdaten oder bankverbindungen...
    meines erachtens sind das meine privaten daten.
    die einverständnisserklärung für das finanzamt habe ich nicht unterschrieben. allerdings habe ich mich vom anwalt beraten lassen und es scheint so zu sein
    das die diese einverständnisserklärung vor gericht bekommen -> wenn sie deswegen auf gericht gehen bzw darauf bestehen. warum das so ist kann ich akuell nicht sagen.
    grundsätzlich habe ich kaum den eindruck als wäre das JA an meinen kosten interessiert - einzig an meinen einnahmen. :rolleyes:
    aber die müssen doch sicherlich in ihrer "internen rechnung" eine art satz berechnen für meine aufwendungen.
    irgendwie so - hab noch niemanden gefunden der mir das erklärt.


    insgesammt habe ich ein ehr ungutes gefühl, eine art hilflosigkeit oder ausgeliefert sein wenn es um die neue berechnung geht. :(


    mfg
    eddie

    hi,


    danke erst mal für die antworten.


    jetzt melde ich mich wieder denn das JA hat mir post geschickt.


    sie möchten mein einkommen neu berrechnen und so weiter.
    folgende forderungen wurden gestellt:
    - letzten 12 monatsbezüge in form von gehaltszetteln
    - bescheinigung über bestehendes bzw nicht mehr bestehendes nebengewerbe
    - lohnsteuerbescheinigung 2011
    - angaben zum vermögen, wertpapiere, grundbesitz, zinseinkommen und dergleichen
    - angaben über miete, heizkosten usw...
    - diverse persöhnliche angaben wie: schulbildung, erlernter beruf, ausgeübt seit, e-mail adresse, telefonnummer usw...
    - letzter lohnsteuerausgleich
    dann aber
    - eine einverständnisserklärung darüber das ich dem JA erlaube beim finanzamt erkundigungen einzuholen


    weiter bat ich dann um eine zeitnahe erledigung da meine persöhnlichen lebensumstände eine exakte finanzplanung benötigen und ich
    schnellstmöglich wissen müsste was auf mich zukommt an "mehrforderungen".
    leider bemak ich nur die info "wenn alle unterlagen da sind, werden diese geprüft und dnach errechnet man den neuen betrag usw usw"
    also das kann dauern :(
    man wollte mir nicht mal UNGEFÄHR sagen wo ich hinkommen kann. 10-20 oder 50 euro mehr... ich hab keine ahnung.


    ich hab mir die düsseldorfer tabelle 2013 angesehen und selbst wenn ich über die 1900 netto grenze komme - das wären laut tabelle dann
    irgendwas um die 20 euro mehr im monat. kann ich mich daran orientieren oder kann da was ganz anderes rauskommen.


    mfg
    eddie

    hi,


    hab den Text zu §1613 gelesen aber das kapiert man nur mit jura studium oder ?


    ->.....Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.<---


    gibt es da auch eine Übersetzung für normale menschen ?:p


    für mich bedeutet das:

    Zitat

    Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist


    die letzte aufforderung war 2004 - und damals verdiente ich auch MIT einem nebenverdienst nicht genug für eine höhere stufe...
    seit dem hat mich niemand mehr zur angabe von daten aufgefordert.
    erst jetzt im märz 2013 wieder - neues jugendamt (anderer bezirk) und die fangen nun damit an...


    Zitat

    zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist.


    verzug gab es NIE
    und rechtshängig damit kann ich in dem bezug nichts anfangen.


    hintergrund wird sein:
    das JA teilt der kindesmutter mit sicherheit mit "da gab es mehr einkommen im jahr 2012" ( wenn auch wenig) und das hätte für
    eine höhere stufe ggf gereicht.
    die wird das dann naturgemäß nicht toll finden und sagen "ja dann schuldet der mir was"


    so stell ich mir das vor.
    mfg
    eddie

    hi,


    ah darum geht es - na gut das ist kein probelm.


    sorgen macht mir im moment das die vom JA sagen
    "ja 2012 haben sie nebenbei etwas verdient und da hätten sie etwas mehr bezahlen können"
    2013 ist das nicht mehr existent wie bereits erwähnt doch 2012 bestand ein nebeneinkommen und ggf wäre es dann relevant gewesen für
    ich nenne es mal "etwas mehr unterhalt bezahlen"


    konkret gefragt: wie verhält sich das mit nachzahlungen, nachforderungen, zeiträume ?
    die stellen jetzt fest -> 2012 war sein gehalt hoch genug das er sagen wir von stufe 2 ( netto 1900 euro) in stufe 3 gerutscht wäre (netto über 1900 euro)
    das wären dann pro monat in der alterklasse rund 18 euro zu wenig gewesen. fordern die das nach, ja nein, wie weit und ...
    nuja klärt mich mal auf.
    (mal unabhängig vom thema meldepflicht - der ich nachgekommen bin aber das habe ich erst ende 2012 gesehen das ich im jahresmittel
    dann leicht über der 1900 grenze der jehweiligen stufe war.)


    mfg
    loomi

    hi,


    glaubhaft belegen. ja ich habe eine ordentliche offizielle abmeldung von der knappschaft von meinem ehemaligem chef.
    ich habe auch keine verringerung sondern ich gehe dieser tätigkeit nicht mehr nach.
    falls es relevant ist könnte ich sicher eine bestätigung haben das ich aufgrund der wirtschaftslage nicht mehr benötigt wurde.
    ich leiste mehr als den mindestunterhalt.
    keine weiteren unterhaltspflichtigen personen.


    auskunft über mein vermögen - aha...
    nehmen mir die dann auch meine 3 gesparten kröten weg die ich mir angespart hab ?
    also mein "vermögen" ist < 10000 euro und zinsen oder sowas erwirtschafte ich damit keine oder nur sehr überschaubar :)


    mfg
    loomi

    hi,


    ich zahle für mein kind regelmäßig unterhalt - jetzt soll mein einkommen überprüft werden.


    nun habe ich 2 fragen dazu:


    #1:
    man verlangt von mir "hosen runter" also unzählige lohnzettel, lohnsteuerbescheide und lauter so
    sachen.
    sicher ich verstehe die müssen das prüfen - aber was dürfen die (das jugendamt) verlangen und
    was "hätten sie halt gerne"...


    #2:
    die unterhaltsprüfung ist jetzt im märz 2013
    ich hatte bis ende 2012 ein geringes nebeneinkommen - das besteht seit 1.1.2013 nicht mehr.
    trotzdem will man prüfen ob das relevant ist.
    wie kann eine neue überprüfeung evtl ein geringes nebeneinkommen DAS NICHT MEHR BESTEHT zur berechnung heranziehen ?
    ich geb an was ich verdiene - das ist ok. auch mehrere monate zurück für den durchschnitt evtl. auch ok.
    aber ein gekündigtes einkommen ?


    mfg
    eddi