Die Unterlagen liegen ja schon vor, also würde es doch reichen einfach via Postweg, da ich eh den Auftrag vom Umzugsunternehmen vorlegen soll.
Muss das nicht dann bei der Leistungsabteilung beantragt werden das Einstiegsgeld oder ein Überbrückungsdarlehen?
Was von beiden wird in der regel überhaupt eher bewilligt?
Habe heute ewig gebraucht den aus Hessen aus der Leistungsabteilung zu bekommen,
Ergebnis: Alles was an anträgen kam ausfüllen. Mir wurde zu dem auch ein Antrag mit geschickt, wo ich Wohnungsangebote vorweisen soll. Als ich versuchte klar zu machen, das ich nach dem einen Monat rausfliege und der Mietvertrag bereits unterschieben ist und beim jetzigem JC vorlag, ist man auf meine Aussagen nicht eingegangen. Da diese nicht von interesse seien.
Auch als ich sagte, das ich keine Miete benötige wurde das überhört.
Ebenso will der Berater, das ich vorstellig werde bei abgabe. Als ich auch hier wieder sagt, das ich nicht mobil bin, sagte er dann solle ich den Antrag abgeben wenn ich meine Arbeit aufnehme. Ich solle bedenken das in der Tat viele Feiertage sind in diesem Monat.
Mein aktuelles JC meinte ich müsse nur den Hauptantrag aus füllen den rest wie Vermögen, einkommen, Miete usw. würde man im PC sehen.
Wenn ich bedenke, das ich in jedem Schreiben das tolle Wort Mitwirkungspflicht lese und umgekehrt nun so ein Spiel getrieben wird.