Das würde aber der geltenden Rechtssprechung widersprechen - bist du dir mit deiner Antwort sicher?
Denn wenn nun gesetzlich geregelt ist, dass ich als Renter, meine Miete inklusive Nebenkosten selbst bezahle und dann eine Rückerstattung bekomme, die ich nach gesetzlicher Regelung behalten darf, dann ist es doch auch unnötig oder nicht gestattet, dass die Grundsicherung nun nachträglich noch Nachweise anfordern kann?
http://sozialberatung-kiel.de/category/betriebskostenguthaben/
Für den Regelungsbereich des SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ist darauf hinzuweisen, dass § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in seiner ab dem 01.04.2011 gültigen Fassung nun ausdrücklich regelt, dass Zuflüsse aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die der Leistungsberechtigte aus seinem Regelsatz erbracht hat, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. dazu etwa Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 82 Rn. 27 sowie zur Begründung BR-Drs. 661/10, S. 210). § 82 Abs. 1 SGB XII lautet:
Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen