Beiträge von epetition.prozesskosten

    Liebe Leute in diesem Forum,


    die https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html hat schon über 2.000 Mitzeichner!


    Bitte zeichnet selber mit und verbreitet diese Bitte in Eurem Umkreis und in JEDEM Forum in dem Ihr dabei seid. D A N K E ! !


    Hier der LINK zhur Petition als PDF: https://epetitionen.bundestag.de/epet/petition/pdfdownload?petition=38829


    und hier nochmal die Petion als Text:


    Petition 38829


    Arbeitslosengeld II - Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger vom 30.12.2012


    Text der Petition
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor


    Begründung
    Betroffen sind Erwerbslose ebenso wie Zeitarbeitsnehmer oder Aufstocker.


    Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden.


    Erwerbslosen-, Juristen und Sozialverbände kritisieren den Entwurf scharf. Vor allem Frauen, Hartz-IV-Empfänger und prekär Beschäftigte wären durch die Reform stark benachteiligt. "Gerade für Hartz-IV-Empfänger gelten fast alle Jobs als zumutbar. Das neue Gesetz würde es ihnen deutlich erschweren, gegen die zunehmenden Sanktionen der Jobcenter juristisch vorzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen", erklärte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi. Statt die Gesetzgebungen zu reformieren, soll nunmehr der Klageweg deutlich erschwert werden, um die steigende Klagewelle zu minimieren.


    "Die Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe um nahezu 100 Euro und die Verkomplizierung von Verfahren betrifft vor allem die Erwerbstätigen mit Niedriglöhnen und auch solche, die ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II aufstocken müssen“, berichtet der Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Erwerbslosenpolitik im verdi-Bundesvorstand Bernhard Jirku gegenüber „Telepolis“. Der Niedriglohnsektor wird in Deutschland immer größer. Daher sind zunehmend Mini-Jobber, Schein-Selbstständige, Zeitarbeitsnehmer und Zeitvertragsarbeitsnehmer von den Neuregelungen betroffen. „Es trifft auch Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben“.


    Der Bundestag ist aufgefordert, die momentan gültige Version der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene und Einkommensschwache NICHT anzutasten.


    Quelle der Hauptinformation: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-sollen-nicht-mehr-klagen-9001269.php


    Diskussionszweig: Arbeitslosengeld II - Prozesskosten- und Beratungshilfe für Arbeitslosengeld II-Empfänger
    Erstellt 21.01.2013 - 13:23 von Petent .
    Ich hoffe diese Petition wird von ziemlich vielen Menschen unterschrieben! Ich bin selbst nicht betroffen. Es macht mich aber wütend, mit welcher Unverfrorenheit die derzeit "Mächtigen" die Schere zwischen Reich und Arm immer weiter spreizen wollen!