Guten Tag,
ich habe eine Frage. Es geht um eine Frau, die mit 2 Kindern in einer Wohnung lebt. Die ältere Tochter ist seit Geburt mehrfach schwerbehindert. Aufgrund der Behinderung ist sie inkontinent (Kot und Urin) und in ihren Bewegungen "ungeschickt". Die Tochter verschüttet viel Wasser und muss (trotz der Verwendung einer Latzes) nach dem Essen meist umgezogen werden. Die Mutter muss trotz der Verwendung von Windeln täglich ein bis zwei Maschinen Wäsche waschen. Sie kommt mit dem Trocknen der Wäsche gar nicht so schnell nach, sodass sich oftmals Wäscheberge türmen. Es ist sogar schon dazu gekommen, dass keine Wäsche mehr im Schrank war.
In dem Haus gibt es keinen Waschkeller / Trockenboden, sodass sie nur in der Wohnung die Wäsche trocknen kann. Daher braucht sie dringend einen Trockner.
Ein Antrag auf Gewährung eines Darlehens zur Anschaffung des Trockners wurde vom Jobcenter abgelehnt. Das Jobcenter begründet den Antrag damit, dass in dem Betrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes bereits ein Budget für solche Anschaffungen enthalten ist.
Da die Frau viele Schulden abbezahlt, schafft sie es leider nicht, monatlich Geld anzusparen. Aufgrund ihrer negativen Schufa-Auskunft gewährt kein Händler ihr eine Ratenzahlung.
Hat jemand Erfahrungen, ob sich ein Widerspruch lohnt? Oder ob es andere Möglichkeiten gibt?
Herzlichen Gruß
Claudy