Wenn die Privatnutzung ausgeschlossen ist, ist da auch nichts anzurechnen. Dann ist das Fahrzeug aber wirklich nur dienstlich zu bewegen.
Im Fall einer Steuerprüfung wird da ganz genau hingeschaut und Zuwiderhandlungen ziehen empfindliche hohe Strafen und Nachzahlungen nach sich.
Ja, ich würde 1% des Wagen-Listenpreises versteuern müssen, deshaln hätte ich den geldwerten Vorteil ja auch nicht in der eigenen Tasche. Durch die Versteuerung darf ich den Wagen dann auch zu jeder privaten Fahrt nutzen wie ich mag...