Beiträge von Freidenker

    Vielen Dank Kitty121 für Deine Antwort.


    Der Sachverhalt verhält sich etwas anders. Bedingt durch die Tatsache, dass jetzt 2 Personen die Wohnung nutzen, wird es zwar zu einer Senkung der Betriebskosten kommen, aber auf keinen Fall zu einer Rückerstattung. Die Wohnung ist lt. Jobcenter nicht angemessen, aber im Toleranzbereich. Würde ich nun die Betriebskosten erhöhen und das ist die Absicht des Jobcenters, so sehe ich die Gefahr, dass ich aus dem Toleranzbereich rausfalle und Sie mir die KDU kürzen.

    Hallo zusammen,


    ich beziehe ab dem 01.01.2013 Hartz 4. Es wurde sogar anstandslos die Nachzahlung der Betriebskosten für das Jahr 2011, welche jetzt im Januar fällig ist, übernommen. In 2011, wie auch bis Mitte 2012 lebten 3 Personen in dieser Wohnung. Seit Mitte 2012 wohnen nun mehr 2 Personen in der Wohnung, wodurch die Betriebskosten in der nächsten Abrechnung sinken werden. Das Jobcenter verlangt nun von mir auf Grundlage der Abrechnung aus 2011, dass ich auf den Vermieter zugehe, um die Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob das Jobcenter dazu überhaupt berechtigt ist. Meiner Meinung nach ist das Mietverhältnis zwischen mir und dem Vermieter. Ist eine Einflussnahme des Jobcenters berechtigt und kann das Jobcenter von mir verlangen, die monatlichen Vorauszahlungen erhöhen zu lassen?


    Ich freue mich über eure Erfahrungen und bedanke mich im Voraus für eure Antworten.


    LG, Freidenker