Vielen Dank Kitty121 für Deine Antwort.
Der Sachverhalt verhält sich etwas anders. Bedingt durch die Tatsache, dass jetzt 2 Personen die Wohnung nutzen, wird es zwar zu einer Senkung der Betriebskosten kommen, aber auf keinen Fall zu einer Rückerstattung. Die Wohnung ist lt. Jobcenter nicht angemessen, aber im Toleranzbereich. Würde ich nun die Betriebskosten erhöhen und das ist die Absicht des Jobcenters, so sehe ich die Gefahr, dass ich aus dem Toleranzbereich rausfalle und Sie mir die KDU kürzen.