Beiträge von roko

    Hallo zusammen,
    wollte mich auf der Suche nach näherer Info bzw. Urteilen hier anschließen.
    Meine Situation entspricht der von JayJay, ich sehe hier ebenfalls eine Ungleichbehandlung bzw. benachteiligung, weil die Höhe der Entgeltersatzleistung im Bezugszeitraum (13.+14. Mon.), nachdem man bereits 12 Monate ein "normales" Einkommen hatte, in keinem Verhältnis zum erarbeiteten Standard darstellt. Wobei das Elterngeld es ja ermöglichen soll, dass beide Elternteile sich die Zeit für die Familie nehmen können sollten.
    Das man mit 300,-€ nicht einmal die Miete bezahlt kriegt und unabhängig davon unter der Bedarfsgrenze, vgl. Bezug von ALGII Empfängern, liegt, macht es jedem Papi, der frisch aus dem Studium, vll. noch mit einem Haufen Schulden (Studiengebühren, BaFöG, etc.) kommt, nahezu unmöglich sich diese Auszeit für die Familie zu nehmen.


    chico

    Zitat

    Der Bemessungszeitraum sind nun mal die 12 Monate vor der Geburt.


    Man muss sich ja nicht mit allem zufrieden geben was einem vorgesetzt wird.


    Gruß roko