Beiträge von JayJay87

    Hi,


    dass hat doch nichts mit besch**ßen zu tun.
    Das Elterngeld ist dafür da um den Elternteilen zu ermöglichen die Erziehung mitzuerleben.
    Und um den Lebensstandard bezahlen zu können wird das Elterngeld Prozentual vom Nettogehalt berechnet.
    Mein Fall ist hier ein Grenzfall.
    Meiner Meinung nach ist hier das Gesetz Lückenhaft. Und verweigert mir genau das zu tun wofür das Gesetz eigentlich da ist.


    Gruß JayJay

    Hallo,


    ich als Vater hatte vor zwei Partnermonate Elternzeit zu nehmen. Dafür hatte ich mir die Lebensmonate 13 und 14 ausgesucht.
    Allerdings habe ich mein Studium erst zwei Monate vor der Geburt unseres Kindes abgeschlossen und angefangen zu arbeiten.
    Während des Studiums hatte ich keinen Verdienst außer Bafög.


    Zum Zeitpunkt der geplanten Elternzeit beziehe ich dann schon länger als 12 Monate ein Gehalt. Der Bemessungszeitraum sind ja nun leider die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes.


    Leider sind die 300€ Mindestsatz bzw. das mir zustehende Elterngeld zuwenig als dass ich mir die Elternzeit erlauben könnte.


    Gibt es vielleicht irgendwelche Tricks oder sonstiges um den Bemessungszeitraum zu verschieben.
    Oder gibt es Klagen/Urteile oder sonstige Bestrebungen an diesem Thema etwas zu ändern?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Gruß JayJay