Keiner hat dich dazu gezwungen (davon gehe ich mal aus), einen verheiratet gewesenen Menschen, der Verpflichtungen hat (natürlich) zu "nehmen". Das ist das Eine. Dass mit dem "Kleinen", der von euch Klamotten etc. möchte, überlese ich mal geflissentlich; ich finde diese Argumentation sowas von "oll", unglaublich. Und was heißt denn, wie du im letzten Satz schreibst: (Zitat wörtlich): "Also da weis ich wirklich nicht ob der Staat die Familie noch schützt."
Welche Familie meinst du denn; dich und deinen Partner, der seine "alte" Familie hinter sich ließ, oder wie ist das zu verstehen. Vielleicht überlegst du künftig nicht zwei, sondern dreimal, bevor du solche einseitigen Dinge schreibst und überlegst dann zusätzlich noch, wie du dich fühlst, wenn auch du irgendwann die Zurückgelassene bist und eine möglicherweise weitere "Neue" Ansprüche stellt und der Meinung ist, dass man Altes hinter sich läßt.
Was bedeutet "hinter sich ließ". Kommt es Ihnen auch mal in den Sinn dass evt. die Frau ihn verlassen haben könnte? Vielleicht hat seine Exfrau ja ihn mit seinem besten Freund betrogen? Aus welchem Grund sollte ein Mann nicht das Recht haben eine neue Familie zu gründen? Sollte Ihrer Meinung nach der Exmann den Rest seines armseeligen Lebens nur noch arbeiten, zahlen und Zuhause rumsitzen während seine Exfrau Partys feiert mit dem Unterhalt und einen Stecher nach dem anderen Nachhause schleppt?
Kommen wir zurück zur Realität und beantworten wir die Frage der Dame mit den Worten einer Rechtsanwaltkanzlei
"Hat ein Unterhaltspflichtiger bereits Kinder, z.B. aus einer geschiedenen Ehe, und bekommt er dann weitere Kinder, z.B. in einer neuen Ehe, so stellt sich oft die Frage, ob er die Kosten für die "neuen" Kinder bei der Unterhaltsberechnung abziehen darf.
Die Antwort hängt davon ab, ob die "alten" Kinder bereits volljährig sind. Ist das der Fall, so gehen die neuen, minderjährigen Kinder vor. Eine Ausnahme besteht allerdings für volljährige Kinder unter 21 Jahren, die noch bei einem Elternteil leben und eine allgemeinbildende Schule besuchen. Diese sogenannten "privilegierten Volljährigen" stehen minderjährigen Kindern gleich.
Handelt es sch bei den "alten" Kindern um minderjährige Kinder oder um die soeben erwähnten privilegierten Volljährigen, so stehen sie mit den neuen Kindern auf derselben Rangstufe. Wenn es um die Berechnung des Kindesunterhalts für die "alten" Kinder geht, darf deshalb der Unterhalt für die neuen Kinder nicht vorweg abgezogen werden! Denn sämtliche Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind untereinander gleichberechtigt, egal ob aus erster Ehe, zweiter Ehe oder unehelich. Diese Gleichheit aller Kinder wiederum führt dazu, dass der Unterhalt für alle Kinder nach demselben Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen zu berechnen ist. Würde der Unterhaltspflichtige statt dessen erst einmal die Kosten der "neuen" Kinder abziehen, bvor der Unterhalt für die "alten" Kinder ermittelt wird, so würde dies dazu führen, dass die "alten" Kinder nach einer niedrigeren Einkommensstufe Unterhalt bekommen würden als die "neuen" Kinder. Das darf aber nicht sein. Der oft vorhandene Wunsch, das Einkommen zuerst einmal der neuen Familie zur Verfügung zu stellen, darf nicht dazu führen, dass die "alten" Kinder schlechter behandelt werden als die "neuen" Kinder.
Allerdings führt die Geburt weiterer Kinder oft trotzdem zu einer Verringerung des Kindesunterhalts für die "alten" Kinder. Das liegt daran, dass die EInstufung in eine bestimmte Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle nicht nur vom Einkommen abhängt, sondern auch davon, wie viel Kinder man hat. Der Düsseldorfer Tabelle liegt der Fall zu Grunde, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen besteht (also ein Ex-Ehegatte und zwei Kinder, oder drei Kinder). Nur in diesem "Normalfall" mit drei Unterhaltsberechtigten kann man den Unterhalt einfach aus de Einkommensstufe ablesen, die auch dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen entspricht. Sind mehr als drei Unterhaltsberechtigte vorhanden, so ist der Unterhalt aus einer geringeren Einkommensgruppe zu entnehmen."
SweetBee2001
Im Klartext: Je mehr Kinder du mit diesem armseeligen Kerle machst, desto mehr bleibt euch
MfG Asker