Zitatwie lange ich ggf. unterhaltspflichtig sein könnte?
normal sind die Lebenspartner im Trennungsjahr zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet, also nicht nur der mann gegenüber der Frau sondern auch umgekehrt - es lebe die Emanzipation und sofern Kinder vorhanden natürlich beide auch den Kindern gegenüber, denen aber eben nicht nur ein Jahr lang sondern bis zur vollendeten Ausbildung ( mag sein das sich dies sogar auf die Folgeausbildungen ausweitet) In eurem Fall, ist aber der jeweilig andere Teil darüber hinaus auch verpflichtete alles erdenkliche zu tun, eigenständig für selbigen Versorgung alles erdenkliche zu tun sobald er aufgrund des zu gering ausfallenden Unterhaltes auf andere Leistungen z.B. HARTZ IV angewiesen wäre. Das Problem für den jeweils leistenden Nochlebenspartner ist aber grundsätzlich zu beweisen das der andere Teil der Ex-Lebensgemeinschaft hier mit mangelnder Sorgfalt dieser Verpflichtung nicht nach kommt, darüber hinaus ist z.B. bei Bezug von ALG II durch Deinen Mann dann der SB des JC massgeblicher Ansprechspartner - wenn Dein Mann nichts gelernt hat muss er zur Not auch Hilfsjobs annehmen und der SB wäre dann der Ansprechspartner für die Leistungen/Unterhalts - Forderungen Deines Mannes gegen Dich und diese würden dann aber nur im Trennungsjahr bestehen!
Da Dein einkommen für euch beide reicht wird es schwierig einen ALG II für Deinen Mann heraus zu holen. In diesem Fall solltets Du Dir einen Anwalt nehmen und schauen das die Schulden von Dir eine Verpflichtung hinsichtlich des Erhaltes Deines Arbeitsplatzes nach aussen darstellen, z.B. die Rate für einen Pkw der unbedingt benötigt wird um zum Arbeitsplatz gelangen zu können. Wenn dadurch die Versorgung Deines Mannes nicht mehr in der Höhe gegeben ist wie dies z.B. mit dem Regelsatz der Fall ist dann muss dieser HARTZ IV beantragen damit wäre dann der SB Dein zuständiger Ansprechpartner hinsichtlich der Forderungen die Dein Mann Dir gegenüber in diesen 12 Monaten geltend machen kann. Problem: so ein Anwalt kann schnell mal einige Tausend € kosten - in einem mir bekannten Fall betrug alleine dieses Honorar 2600 € und wer Geld hat bekommt in der Regel auch keine PKH - der verdienst des leistungspflichtigen entspricht in etwa Deinem Einkommen im Brutto