ich war nicht sozialversicherungspflichtig, weil freiberuflich tätig
Beiträge von Taff
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Hallo Turtle,
Danke!
Der Anspruch auf normales Arbeitslosengeld besteht nicht.Gruß
Taff -
Seit 1999 lebe ich von meinem Mann getrennt (Scheidung nicht geplant) Auf gegenseitigen Unterhalt haben wir verzichtet, weil wir beide berufstätig waren und keine Kinder haben. Jetzt muss ich Hartz IV beantragen.
Meine Fragen:
1. Werden meine Leistungen gekürzt, weil ich keinen Unterhalt von meinem Mann verlange und auch nicht bekomme?2. Wird mein Mann aufgefordert Unterhalt zu zahlen, obwohl er nur über ein geringes Einkommen verfügt? ( Ich möchte das nicht)
Mein Mann ist Hausbesitzer. Das Haus gehört ihm allein. Es gehörte ihm schon vor unserer Ehe.
Gruß
Taff