Hallo,
ich hoffe, dass ich hier Antworten finde, wie es mit dem Anspruch auf Sozialleistungen aussieht.
Mein Mann und ich, kinderlos, seit Anfang 2010 verheiratet, wollen uns scheiden lassen. Wir haben keinen Ehevertrag.
Mein Mann möchte keinerlei Unterhalt von mir, auch keinen Trennungsunterhalt, weshalb er während des Trennungsjahres auch in der gemeinsamen Wohnung bleibt. Ggf. würden wir auch einen nachträglichen Ehevertrag bzw. eine Scheidungsvereinbarung beim Notar aufsetzen lassen, welcher gegenseitige Unterhaltsansprüche ausschließt.
Während unserer Ehe war mein Mann erst jahrelang selbständig und dann monatelange erwerbslos, hat deshalb kein ALG I kassiert sondern ich habe allein für den Unterhalt gesorgt. Ich verdiene 2.600 Euro brutto. Privatschulden hat er auch bei mir, so um die 11.000 Euro. Vermögen besteht weder bei ihm noch bei mir. Ich selber habe auch so ca. 9.000 Euro Schulden.
Nun die eigentliche Frage: Hat mein Mann nach Inkrafttreten der Scheidung und seinem Auszug Anspruch auf Sozialhilfe, also Hartz IV? Oder bin ich meinen Lebtag lang verpflichtet, Unterhalt an ihn zu zahlen? Der Punkt ist nämlich der, dass er aufgrund fehlender Qualifikationen (Lehre, Berufserfahrung etc.) überall als Bewerber nur Absagen kassiert, im Prinzip auf dem Arbeitsmarkt völlig chancenlos ist. Und selbst, wenn er doch noch was findet, kann das noch ewig lange dauern.
Falls mir hier keiner weiterhelfen kann, wohin kann ich mich wenden? Ich möchte oder kann besser gesagt keinen Anwalt oder Berater dafür einschalten, weil mir schlicht und einfach das Geld dafür fehlt.
Vielen Dank schonmal
Zandra