Ok Danke, das war eine sehr hilfreiche Auskunft und ich weiß welche Wege ich Morgen einleiten kann. Danke!!
Beiträge von Katha86rina
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Also gleich bei einem Anwalt anfragen und nicht zum sozialGericht?
Aber ich bin zwecks meiner Ausbildung aus dem H4 raus.
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Bekomme ich nicht, keine Ahnung Warum. Meine miete ist nur um 20*zu teuer mehr nicht. Auf den anderen Seiten steht auch nicht mehr. Irgendwas war mit dem Lebensunterhalt das die nicht mehr berechnen oder so
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Ja ein wenig aber das ist schon berechnet. Sind aber nur 20Euro
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ohne Zuschlag wäre Bafög bei 46Euro
Mein bereinigtes Einkommen ist bei 315.04 und darunter steht was von auf die restliche BG aufzuteilendes Einkommen -145.17
anzurechnendes Einkommen 169.87 und SGB 2 Anspruch 297.34 -
Hallo zusammen, ich bin Neu hier!
Ich habe ein ganz dringendes anliegen.
Ich bin seid 1.08 in einer Ausbildung, Bekomme Bafög 663Euro darin sind Betreuungskosten meiner zwei Kinder von 196Euro ungefähr. Dazu Bekomme ich für meine 3jährige Tochter noch Unterhaltsvorschussund sonst für beide Kindergeld, ich Bekomme Keins mehr da ich 26Jahre alt bin.
H4 bekommen meine Kinder 250 Euro. Ausgerechnet hat das Amt von mir ein Einkommen von 315Euro also das Geld vom Bafög.
Ich Bekomme noch Wohngeld von 122Euro. Nur rechnet das Amt von meinem errechneten Einkommen meinen Kindern 145Euro an. Deshalb bekommen sie nur noch die 250Euro. Bin schon in Widerspruch gegangen. Meine Bearbeiterin meinte gleich der wird nicht durch gehen ich soll anschließend klagen. Die von der Widerspruch stelle haben mich auch angerufen und meinten ich soll zum sozialGericht ein eilverfahren beantragen oder klage einreichen da mir ja das Geld irgendwo Fehlt.Nun meine Frage ist, was steht mir als alleinerziehende zu? Dürfen die das bei meinen Kindern Anrechnen und ist es wirklich sinnvoll ein eilverfahren zu beantragen?!
Ach ja, meine miete beträgt kalt 420 und warm 665Euro.