Beiträge von spanienkind


    wann "entsteht ein neuer Anspruch"? verstehe ich nicht ganz, welche Situationen da genau drunter fallen...

    Unsere "Familiensituation" ist etwas komplexer, ich versuche, mich kurz, aber verständlich zu fassen in meiner Fragestellung:


    Wenn der Vater meiner Tochter - er ist Deutscher, geht auf die 50 Jahre zu, wohnt seit 13 Jahren in Spanien, mit einer Vergangenheit und Gegenwart, die seiner finanziellen, körperlichen und mentalen Gesundheit nicht förderlich ist - irgendwann mal wieder nach Deutschland zurückkehren und ein Sozialhilfefall oder Pflegefall würde, würden dann seine Kinder zur Pflicht genommen werden?
    Wenn ja, gibt es Möglichkeiten, das abzumildern?


    Hintergrund:
    Für seine erste Tochter, volljährig - Halbschwester meiner Tochter - hat er sich nur bis zu ihrem 12 Lebensjahr finanziell gekümmert, für seine zweite Tochter, bald 5 Jahre - meine Tochter - hat er bis anhin noch keinen einzigen Pfennig bezahlt und Unterhaltsvorschuss wird bezogen.
    Und daran wird sich meiner Ansicht nach auch nichts ändern, weil er jegliche Verantwortlichkeiten seinen Kindern gegenüber verneint, hat verschiedene Motive und Gründe.


    Weiterhin: tue ich mich schwer damit, für meine minderjährige Tochter (bald 5 Jahre) ein eigenes SparKonto zu eröffnen, denn für den ungünstigen Fall ihres Todesfalls würde der Vater 50% bekommen, solange sie keine eigenen Kinder hat. Das wollte ich nicht wirklich wegen oben genannter Sachlage. Gibt es Möglichkeiten, das anders zu regeln? Der Vater würde sicherlich nicht auf seinen Pflichtanteil verzichten, auch nicht durch vorzeitige Vereinbarung.....

    Wenn ich richtig informiert bin, hat man 4 Jahre Anspruch auf seine restlichen Arbeitslosengeld-Monate, wenn man sie nicht alle "nutzen" konnte/wollte/brauchte/musste.


    Ab welchem Tag fangen diese 4 Jahre an zu laufen?
    Ab dem Monat, wo man das erste Mal ALG1 bezogen hatte oder der erste Monat/der erste Tag nach dem letzten ALG1-Bezug?


    Meine eigentliche Frage ist noch dahingehend, wie lange das Arbeitsamt das letzt höchste Einkommen als Berechnungsbasis nehmen muss, wenn nach Bezug von XY-Zeit ALG1 man sich abgemeldet hat, ob nun um sich eine Auszeit zu gönnen und/oder weil man eine andere, geringer bezahlte Arbeit angenommen hat und sich dann wieder arbeitslos meldet?
    Sind das auch 4 Jahre oder sind es 2 Jahre? Und auch ab wann gerechnet?


    Danke für Eure Unterstützung