Hallo,
das ich keinen Unterhalt bekommen werde ist mir klar. Prozeßkostenbeihilfe bekomme ich nicht weil der Richter diesen mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen würde sagte mein RA, da mein Mann eben psychisch krank ist. Heißt soviel das es in diesem/meinem Fall keinen Sinn macht um Geld zu streiten, das er mit seiner "Krankheit" nicht verdienen braucht.
Zur Schule. Eine Gemeinschaftschule gibt es nur diese eine, welche meine Tochter besucht. Als Alternative bot man uns die hiesige Real und Hauptschule, bzw. das Gymnasium an. Wir wollten aber die GEmeinschaftsschule. Und diese gibt es in unserem Kreis eben nur dieses eine Mal! Also meine ich , das sie diese Kosten für Essen und auch Fahrgeld bezahlen müssten. Oder liege ich da falsch?
Noch ein Problem: Beruflich bin ich künftig auf mein Auto angewiesen. Da das alte aus der bisherigen Ehe zu groß (Bus) und zu teuer im Unterhalt war, habe ich es gut verkauft: für 8600 Euro. Für dieses Geld habe ich ein besseres aber auch kleineres Auto gekauft für nur 7900,- Was kommt da auf mich zu? Wird der Rest als Einkommen angerechnet, bzw. wie verhält es sich mit dem Vermögen/Schonvermögen. Ich bin 49, also dürfte ich 7350 Vermögen besitzen. Und der Rest?
Ich bekomme von meinem Arbeitgeber Fahrtkosten voll bezahlt. Wird in der Gehaltsabrechnung auch extra ausgewiesen. Da spekuliert die Arge aber auch schon drauf (habe ich im Gespräch so verstanden!). Sie sagten nämlich das sie das unter Umständen auch als Einkommen zählen müssten. Bitte? Die Kosten hatte ich ja. Außerdem fallen ja noch welche für anderen Autounterhalt an.
Ehrlich gesagt habe ich keinen Plan wie ich mich der Arge gegenüber verhalten soll. Ständig soll ich was bringen, aber wenn ich was fragen möchte würgen sie mich gleich ab.
Hoffentlich komme ich aus dem Mist bald raus. Nächstes Jahr werden 3 Kinder eine Ausbildung machen und wenn sie was abgeben, evtl. Wohngeld oder Kindergeldzuschlag dazu käme, könnte es klappen. Aber bis dahin..........
Liebe Grüße
Schokolinse