Anders als vielleicht vermutet wird: Hier fragt das Kind. Eltern sind getrennt. Vater hat nur ein geringes Einkommen. Allein die Mutter wäre unterhaltspflichtig - sie hat aber noch Schulden von früher und muss ihre Gläubiger bedienen. Dennoch würde die Mutter Unterhalt zahlen auf die Gefahr einer Kontopfändung etc. hin. Kind möchte jedoch nicht solche Schwierigkeiten hervorrufen und daher die Fragen.
Beiträge von Hieronymus_Bosch
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Danke für die bisherigen Antworten!
Wenn der skizzierte Fall also aus Sicht des Unterhaltsrechts behandelt wird: Bestünde Unterhaltspflicht von Seiten der Eltern?
Wie bereits beschrieben: Zwischen der schulischen Ausbildung, bei der Unterhalt gezahlt wurde, und der jetzigen FOS vergingen 3 Jahre Elternzeit. Ein enger fachlicher Zusammenhang zwischen der Ausbildung und der FOS sowie einem darüber hinaus möglichen Studium ist nicht gegeben. Der nun eingeschlagene Weg war nicht Teil eines "Ausbildungsplans", der vor der schulischen Ausbildung mit den Eltern abgesprochen wurde. Vielmehr wird nun einfach ein höherwertiger Abschluss angestrebt; eine Überlegung, die sich in der Elternzeit geformt hätte.
Falls tatsächlich keine Unterhaltspflicht von Seiten der Eltern besteht: Wie lange nach Beginn der Förderung / Zustellung des Bescheids ist ein Antrag auf Vorausleistung beim BAföG möglich?
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Der Weg wäre in diesem Fall:
Schulabgang ohne Abschluss - Hauptschulabschluss über berufsvorbereitendes Jahr - schulische Ausbildung (inkl. Erlangung des Realschulabschlusses) - jetzt Fachoberschule zur Erlangung der Fachhochschulreife - danach Studium geplant. Die Fachoberschule (sozialer Bereich) baut fachlich nicht direkt auf der schulischen Ausbildung (Bereich HealthCare) auf.
Das Amt für Ausbildungsförderung hat entschieden, dass das BAföG elternabhängig gewährt wird. Durch Berücksichtigung der Elterneinkünfte beträgt der Förderungsbetrag nun nur etwa die Hälfte des Grundbedarfs. Die andere Hälfte wäre doch somit von den Eltern als Unterhalt zu zahlen?! Ist diese Entscheidung des Amts für Ausbildungsförderung evtl. verkehrt?
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Liebe Experten,
muss in vorliegendem Fall noch Unterhalt an die Person gezahlt werden von den Eltern?
Die Person (Alter: 23) habe Realschulabschluss und abgeschlossene schulische Ausbildung. Nach drei Jahren Erziehungszeit nun zweijähriger Besuch einer Fachoberschule, um das Fachabitur zu erlangen. Elternabhängiges BAföG und Kindergeld seien bereits gewährt worden.
Wenn ja, wie hoch müsste der Unterhalt sein (Düsseldorfer Tabelle oder Differenz zum Gesamtbedarf lt. BAföG-Bescheid)? Müsste der Unterhalt verpflichtend eine solche bestimmte Höhe aufweisen?
Hintergrund: Die genannte Person lebe zusammen mit Kind und Partner. Partner erhalte als Student noch BAföG und Kindergeld. Für das Kind bestehe evtl. Anspruch auf Wohngeld/Kinderzuschlag und Verminderung der Kindergartengebühren -> diese Leistungen wären allerdings abhängig von der Höhe des Unterhalts an die Person, hier ist der Knackpunkt.