Beiträge von summernight55

    Hallo,


    ich kann Dir nur raten, um schnellstens auf den richtigen Weg zu kommen, da Deine Tochter ebenfalls davon betroffen ist, 10,00 €uro in einem Beratungsschein beim Rechtsanwalt zu investieren, der Dir wieder eine Perspektive gibt. Ich hatte auch erhebliche Probleme und weiß wie weit der Abschaum von Sachbearbeitern im Jobcenter geht, heute dürfen sich die Herrschaften wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Ich drücke Dir die Daumen.

    Aus meiner Sicht und Erfahrung würde ich die Angelegenheit per Rechtsanwalt abwickeln. Mir wurde ebenfalls meine volle erwerbsminderungsrente gewährt, während die Gesetzesbrecher heute sich auf der Anklagebank wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Ohne Anwalt bei den rotzfrechen JC - Mitabeitern erreicht nichts. Lieber 10 €uro Beratungsschein ausgeben und seine Nerven dabei schonen.

    Hinschauen wo man will, die korrupten Sachbearbeiter in der ARGE findet man in Deutschland überall. In 31224 werden sogar Menschen ausgesetzt in Hilflosigkeit (also zum sterben) von Herrn Henrik K. und seine Gehilfinnen, selbst die hiesige Tageszeitung hat mir persönlich mitgeteilt, daß sie im Einsatz sind zur Geldbeschaffung um Menschenleben zu retten, da arbeiten Mörder in der Behörde.

    Ich gebe Dir vollkommen Recht. Meine Geschichte habe ich heute ein wenig verändert. Letztendlich habe ich eine Beschwerde an das niedersächsische Ministerium geschrieben, der Sachbearbeiter ist fast vom Hocker gefallen, als ich Ihm die widerlichen Vorkommnisse berichtet hatte. Einen Strafantrag
    "als Opfer behördlicher Willkür" wurde gestellt. Ich kann Dir nur raten, in deinem Fall: Computer, Scanner und Drucker zu besitzen, um Deine Glaubwürdigkeit zu untermauern. Jeder Richter, der nicht korrupt ist, wird Dir weiter helfen.

    Bemerkung:


    Da ich erst kurz auf diesem Portal bin und mir etliche Kommentare von anderen Usern gelesen habe, erwarte ich konstruktive Beiträge zu mein Problem.


    Kommentare wie von „Sir Laki“ und eventuell von weiteren anderen Usern, deren IQ-Wert nicht meßbar sind, sollten lieber zum Bruttosozialprdodukt beitragen,
    als ihre geistige Unterpriviligiertheit zu beweisen hier im Portal.

    Gut aufgepaßt und gut reingelegt, wollte wissen, wer bei meinen Beitrag einen Kommentar abgibt, ein JC - Schnüffler. Damals gab es am Ende des Jahres für gut wirtschaften eine Prämie, wie hoch ist Deine???

    Als Aufstocker von ALG II erhält man als Haushaltsvorstand 382,00 €uro, die Ehefrau wird mit 345 €uro berechnet dazu angemessene Wohnung bis 60 qm die Kaltmiete plus Heizung ergibt die Bedarfsmeinschaft oder Euer Wirtschaftsgeld für den Monat.

    Als erstes geht der Anwalt gegen die eheähnliche Lebensgemeinschaft vor gegen den ALG II Bescheid und erhebt notfalls Klage beim Sozialgericht. Bei Erfolg werden Deine Bezüge zurückgerechnet als wenn keine eheänliche Lebensgemeinschaft existiert hat, die Differenz, das könnte in die Tausende gehen solange wie man dort eingegliedert wurde, darf man für sich selber behalten ohne Anrechnung selbst bei einer Insolvenz.
    Sollte der Existenzminimum monatlich gefährdet sein, hat man die Möglichkeit mit einer einstweiligen Verfügung und das alles kostet Dir läppische 10 €uro gegen den letzten Abschaum der Menschheit vorzugehen.

    Sofern man nicht in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt brauchst Du gar nichts angeben. Aber ich kenne diese Menschenschänder, da wird Dir nichts übrig bleiben 10 €uro zu investieren und einen Beratungsschein, die meisten Rechtsanwälte beantragen für Dich beim Amtsgericht den Schein, da Dein Eimkommen geringfügig ist. Die Menschenschänder bezweifeln Deine Glaubwürdigkeit und verhindern Dein zu stehendes Hartz IV Geld mit immer wieder neueren fadenscheinigen Ausreden. Aus eigener Erfahrung schrecken die Beamten noch nicht mal vor einen Tötungsdelikt zurück, wie in meinen vorliegenden Bericht zu lesen ist. Bei dem Anwalt Deiner Wahl kannst Du jeden Monat eine einstweilige Verfügung beim Gericht erwirken lassen, daß die Menschenschänder zahlen müssen. Ich wünsche Dir viel Glück und gute Nerven, der Abschaum klebt solange an Deine Hacken, bist das Gericht Dir Recht zugesprochen hat.

    Steht doch alles drin. Die Sozialhilfe wurde aufgrund von einer nicht vorhandenen Heizungkostenabrechnung mit einer 100 Prozent Sanktion, wie oben beschrieben nicht gezahlt.


    Tränendrüse:würde Dich gerne mal sehen bei einer oder häufigen Hypoglykämien auf Deutsch Unterzuckerungen, wie händerringend man nach Nahrungsmittel und Insulin jachtet, nur ich gebe Dir die lebensnotwendigen Sachen nicht und laufen kannst nicht, bist ja bettlägerig. Das war dann Dein letzter Traum.


    Ich war früher nal mit einer Partnerin zusammen, daher konnte ich die Frage beantworten.

    Landkreissprecher und seine Gehilfinnen, Menschenschänder aus *****, peinigen einen Schwerbehinderten GDB 70 bis zum Todeskampf, weil der
    Leistungsbezieher vom Vermieter noch nicht seine Heizungsabrechnung bekommen hatte, die verlangt wurde und es gab 100% Sanktion/Kürzung, durch Willkür der Beamten.
    Es wird Zeit, die Öffentlichkeit über die Mißstände dieser Behörde zu berichten.
    Es gibt auch viele Leistungsbezieher die bei der Arge oder Sozialhilfe sind, denen eventuell das Gleiche widerfährt, möchte ich hiermit Mut machen gegen die Korruptheit dieser Behörde jeden Amtsmißbrauch anzuzeigen. Gemeinsam ist man stark um die Brutalität zu besiegen. Bedenken Sie, Sie können der Nächste sein, der aus dem Namenregister ausgelöscht wird, durch die Willkür dieser Beamten und müssen Ihren liebsten Menschen, Ihre Familie Adieu sagen.
    Das Jobcenter war über das Krankheitsbild informiert, nur durch das eigenmächtige handeln, der Sozialmitarbeiterin V. W. des Landkreises ***** aus der Leistungsabteilung verweigert nach Fuß - OP einem insulinpflichtigen Diabetiker Typ I einen bettlägerigen, wehrlosen körperbehinderten, die Sicherung zum Lebensunterhalt, Versagung lebensnotwendiger Medikamente und schickt den Erwerbsunfähigen zum Sterben.

    Ein Diabetiker der täglich an Unterzuckerung leidet wird immer schwächer, bis derjenige das Bewußtsein verliert, weil er sich selber nicht helfen kann, da keine Nahrungsmittel vorhanden sind, die den Zuckerspiegel wieder normalisieren, durch 100% Sanktion/Kürzung und Bettlägerigkeit ein grauenvoller, qualvoller Todeskampf den man erliegen muß wenn nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe eilt, um den Tod zu entkommen.

    Aber im Anschreiben an das Opfer vom Herrn Referent des Landrates und Sprecher des Landkreises ***** wird der Anschlag gerechtfertigt auf das Leben des Opfers mit der Begründung: „es liege ein (SGB Problem vor)“, mißachtet wird der SGB § 65 Grenzen der Mitwirkungspflicht und daß Opfer wird somit in den Tod getrieben, zusätzlich mit strafrechtlicher Verfolgung bedroht. Empfohlen wird noch sich bei seiner Sachbearbeiterin zu entschuldigen, was für ein Hohn.
    In keinem Gesetzblatt auch im SGB steht drin: „ich darf Menschen töten“, nur im Gehirn des Herrn Landkreissprechers und seiner Kollegin.
    Hier wurde vorsätzlich eine Sanktion vorgenommen, die haltlos wahr, auch das Gesundheitszeugnis wurde mißachtet, selbst bei fehlender fachlicher Kompetenz, wäre beim Gesundheitsamt Erkundigungen einzuholen, bevor bettlägerige Menschen umgebracht werden, daher ist die schwere der Schuld gegeben.
    Nur durch Hilfeleistung eines Krankenpflegers ist das Opfer noch am Leben geblieben.
    Hier sieht man die Kehrseite der Medaille, nicht nur immer die armen Jobcenter – Mitarbeiter die zu Tode kommen, wie in Neuss, auch das Imperium vom Landkreis ***** kennt keine Grenzen hinterhältig zu agieren und Mißbräuche von Gesetzen zu begehen, auf Kosten von Menschenleben.
    Das kuriose ist dabei, daß die Reporter der hiesigen Tageszeitung über die Mißstände in Kenntnis waren und selber hilfebedürftige Menschen vor dem Tod retten, durch Mediendruck.


    Fazit:
    Über ein Jahr Mißhandlungen: nach dem Leben trachten, erpreßt zu werden, gedemütigt zu werden, was soll noch alles kommen und kurios der Landkreis ***** stellt eine Gleichstellungsbeauftragte zu Verfügung, deren Aufgaben u. a. auch präventive und konkrete Maßnahmen aufgrund gesellschaftlicher Probleme (z. B. Gewalt) wo sich Menschen wenden können zu Verfügung und ihre eigenen Kollegen mißhandeln Leistungsempfänger selbst vor den Tod schrecken diese Beamte nicht zurück, was für eine Dreistigkeit, wie oben beschrieben. Die Frage stellt sich: wie viele Leistungsempfänger auf diese Weise körperlich und seelisch mißhandelt werden/wurden oder stillschweigend gestorben sind, durch die Machenschaften des Landkreis *****, den ich durch das handeln fast mit den Tod bezahlt hätte???


    Einen Menschen in Lebensgefahr oder sogar ums Leben zu bringen, bezeichnen die Herrschaften vom Landkreis ***** als SGB Problem, eine Unverschämtheit, daran sieht man welcher IQ-Wert dort herrscht, gleich Null.
    Wer jemand fahrlässig mißhandelt oder sogar tötet, wird mit Freiheitsstrafe bedroht, dies zählt aber nicht für einen Beamten, wie oben beschrieben, laut deren Schreiben.


    Nachtrag: Am 01.03.13 habe ich eine Strafanzeige von den Landkreissprecher wegen Beleidigung und Nötigung erhalten. Auch zum 01.03.13 habe ich das Gutachten vom Niedersächsischen Ministerium erhalten, wo eindeutig hervorgeht, daß die Vorgehensweise rechtswidrig war. Und im Zuge, da ich jetzt auch noch beleidigt wurde, wird meinerseits am 17.04.13 vorm Sozialgericht Anklage erhoben wegen versuchten Mordes, mit der Bitte um Weiterreichung an das Strafgericht. Gott sei Dank, daß ich meine volle Erwerbsminderungsrente erhalte und denen zur Zeit nicht mehr unterliege. Nachdem ich kein weiteren Antrag gestellt hatte, wurden die Herrschaften noch äußerst böswillig und wollten zum Abschluß mir noch einen Sozialbetrug unterschieben. Da sieht man, mit was für ein Abschaum von Menschheit man hier zu tun hat und ich freue mich auf die bevorstehenden Gerichtsverhandlungen und deren Wegsperrung.


    Wer kennt ähnliche Fälle???

    Hallo,
    Bei mir war vor ca 2 Wochen das Jobcenter zu Besuch und wollte meine Wohnung sehen mit der Begründung ich würde mit meinem Freund zusammen leben bzw wohnen.Mein Freund geht arbeiten und ist die ganze Woche nicht da.Er kommt am Wochenende zu mir,manchmal ist es sogar nur eine Nacht in der er bei mir ist bis er wieder auf Montage muss.Nun meine Frage:Zählt man das als Eheähnliche Gemeinschaft wie das Jobceter behauptet oder als was bezeichnet man das?



    Ich hatte das gleiche Problem vor Jahren. Da kann nur eine Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt welche Kriterien vorhanden sein müssen, um eine eheähnliche Lebensgemeinschaft zu führen, die Kriterien sind in Intenet nach zu lesen. Es ist ein längjähriger Prozeß, der sich lohnen kann, aus meiner Erfahrung. Ich wünsche viel Glück.