Landkreissprecher und seine Gehilfinnen, Menschenschänder aus *****, peinigen einen Schwerbehinderten GDB 70 bis zum Todeskampf, weil der
Leistungsbezieher vom Vermieter noch nicht seine Heizungsabrechnung bekommen hatte, die verlangt wurde und es gab 100% Sanktion/Kürzung, durch Willkür der Beamten.
Es wird Zeit, die Öffentlichkeit über die Mißstände dieser Behörde zu berichten.
Es gibt auch viele Leistungsbezieher die bei der Arge oder Sozialhilfe sind, denen eventuell das Gleiche widerfährt, möchte ich hiermit Mut machen gegen die Korruptheit dieser Behörde jeden Amtsmißbrauch anzuzeigen. Gemeinsam ist man stark um die Brutalität zu besiegen. Bedenken Sie, Sie können der Nächste sein, der aus dem Namenregister ausgelöscht wird, durch die Willkür dieser Beamten und müssen Ihren liebsten Menschen, Ihre Familie Adieu sagen.
Das Jobcenter war über das Krankheitsbild informiert, nur durch das eigenmächtige handeln, der Sozialmitarbeiterin V. W. des Landkreises ***** aus der Leistungsabteilung verweigert nach Fuß - OP einem insulinpflichtigen Diabetiker Typ I einen bettlägerigen, wehrlosen körperbehinderten, die Sicherung zum Lebensunterhalt, Versagung lebensnotwendiger Medikamente und schickt den Erwerbsunfähigen zum Sterben.
Ein Diabetiker der täglich an Unterzuckerung leidet wird immer schwächer, bis derjenige das Bewußtsein verliert, weil er sich selber nicht helfen kann, da keine Nahrungsmittel vorhanden sind, die den Zuckerspiegel wieder normalisieren, durch 100% Sanktion/Kürzung und Bettlägerigkeit ein grauenvoller, qualvoller Todeskampf den man erliegen muß wenn nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe eilt, um den Tod zu entkommen.
Aber im Anschreiben an das Opfer vom Herrn Referent des Landrates und Sprecher des Landkreises ***** wird der Anschlag gerechtfertigt auf das Leben des Opfers mit der Begründung: „es liege ein (SGB Problem vor)“, mißachtet wird der SGB § 65 Grenzen der Mitwirkungspflicht und daß Opfer wird somit in den Tod getrieben, zusätzlich mit strafrechtlicher Verfolgung bedroht. Empfohlen wird noch sich bei seiner Sachbearbeiterin zu entschuldigen, was für ein Hohn.
In keinem Gesetzblatt auch im SGB steht drin: „ich darf Menschen töten“, nur im Gehirn des Herrn Landkreissprechers und seiner Kollegin.
Hier wurde vorsätzlich eine Sanktion vorgenommen, die haltlos wahr, auch das Gesundheitszeugnis wurde mißachtet, selbst bei fehlender fachlicher Kompetenz, wäre beim Gesundheitsamt Erkundigungen einzuholen, bevor bettlägerige Menschen umgebracht werden, daher ist die schwere der Schuld gegeben.
Nur durch Hilfeleistung eines Krankenpflegers ist das Opfer noch am Leben geblieben.
Hier sieht man die Kehrseite der Medaille, nicht nur immer die armen Jobcenter – Mitarbeiter die zu Tode kommen, wie in Neuss, auch das Imperium vom Landkreis ***** kennt keine Grenzen hinterhältig zu agieren und Mißbräuche von Gesetzen zu begehen, auf Kosten von Menschenleben.
Das kuriose ist dabei, daß die Reporter der hiesigen Tageszeitung über die Mißstände in Kenntnis waren und selber hilfebedürftige Menschen vor dem Tod retten, durch Mediendruck.
Fazit:
Über ein Jahr Mißhandlungen: nach dem Leben trachten, erpreßt zu werden, gedemütigt zu werden, was soll noch alles kommen und kurios der Landkreis ***** stellt eine Gleichstellungsbeauftragte zu Verfügung, deren Aufgaben u. a. auch präventive und konkrete Maßnahmen aufgrund gesellschaftlicher Probleme (z. B. Gewalt) wo sich Menschen wenden können zu Verfügung und ihre eigenen Kollegen mißhandeln Leistungsempfänger selbst vor den Tod schrecken diese Beamte nicht zurück, was für eine Dreistigkeit, wie oben beschrieben. Die Frage stellt sich: wie viele Leistungsempfänger auf diese Weise körperlich und seelisch mißhandelt werden/wurden oder stillschweigend gestorben sind, durch die Machenschaften des Landkreis *****, den ich durch das handeln fast mit den Tod bezahlt hätte???
Einen Menschen in Lebensgefahr oder sogar ums Leben zu bringen, bezeichnen die Herrschaften vom Landkreis ***** als SGB Problem, eine Unverschämtheit, daran sieht man welcher IQ-Wert dort herrscht, gleich Null.
Wer jemand fahrlässig mißhandelt oder sogar tötet, wird mit Freiheitsstrafe bedroht, dies zählt aber nicht für einen Beamten, wie oben beschrieben, laut deren Schreiben.
Nachtrag: Am 01.03.13 habe ich eine Strafanzeige von den Landkreissprecher wegen Beleidigung und Nötigung erhalten. Auch zum 01.03.13 habe ich das Gutachten vom Niedersächsischen Ministerium erhalten, wo eindeutig hervorgeht, daß die Vorgehensweise rechtswidrig war. Und im Zuge, da ich jetzt auch noch beleidigt wurde, wird meinerseits am 17.04.13 vorm Sozialgericht Anklage erhoben wegen versuchten Mordes, mit der Bitte um Weiterreichung an das Strafgericht. Gott sei Dank, daß ich meine volle Erwerbsminderungsrente erhalte und denen zur Zeit nicht mehr unterliege. Nachdem ich kein weiteren Antrag gestellt hatte, wurden die Herrschaften noch äußerst böswillig und wollten zum Abschluß mir noch einen Sozialbetrug unterschieben. Da sieht man, mit was für ein Abschaum von Menschheit man hier zu tun hat und ich freue mich auf die bevorstehenden Gerichtsverhandlungen und deren Wegsperrung.
Wer kennt ähnliche Fälle???