Beiträge von leander

    Hallo Freunde, hab vorgestern meinen Bewilligungsbescheid erhalten. Keine Kürzungen
    oder Sanktionen (da ich ja dachte es sei nicht erlaubt , dass Personen in einer HG zum
    Haushalt beitragen dürfen).


    Herzlichen Dank, für die Hilfe im Forum. Besonders an Turtle1972, der mit seinem
    Beitrag unterstrichen hat, dass es legitim ist wenn die Mutter zum Haushalt beiträgt.


    Auf Wiedersehen :-)

    Hi Horst GRUNERT,


    Du kannst dir eine vollkommene Meinung nicht bilden da Du den "ganzen Kram den ich geschrieben habe" nicht gelesen hast.


    Dennoch, kann ich deinem Text etwas abgewinnen. Es stecken nützliche Informationen darin, ausser, dass Du vergessen hast zu erwähnen
    das Geld u. Sachleistungen in Höhe von 10,00 Euro monatlich angenommen werden dürfen.


    Ob ich mir ein Eigentor geschossen habe, wirst Du wohl am besten den zuständigen Behörden überlassen. Darüber eine Expertise anzustellen steht dir nicht zu und bewegt sich, besonders in deinem Fall, in hypothetischen Sphären, da Du wie angegeben nicht den Überblick haben kannst. Das hat
    aber mit dem Thema nichts zu tun u. ist abgehakt für mich.


    Dennoch will ich Dir, wenn es Dir keine Mühe macht eine kleine Übersicht verschaffen:


    Am Freitag morgen direkt als das Jobcenter öffnete, war ich dort und habe einen Brief an die Zuständige Stelle abgegeben in dem ich formuliert habe
    dass durch die Hilfe meiner Mutter keine Gesetze gebrochen werden u. sich alles im Bereich der Legitimität befindet. Wozu dann das ganze Tohubawohu hier wirst Du dich fragen? Na, ganz einfach! durch die plötzliche Anfrage des Jobcenters nach Lebenshaltungskosten dachte ich, ich hätte etwas falsch gemacht u. muss mit harten Sanktionen rechnen. Meine Befürchtungen waren umsonst. Durch eure Hilfe habe ich erfahren dass ich in einer HG lebe
    und nicht in einer BG u. ich somit keine Gesetze gebrochen habe.


    Asche auf mein Haupt, ich gebe zu ich wusste vorher nicht was BG u. HG genau ist. Ich habe die Leistungsbescheide nie gelesen weil ich sie nicht verstand habe.



    p.s.:


    die Aussage von dir lacki, dass hier etwas nicht stimmt verwirrt mich. Da dies Deine subjektive Ansicht ist, ist es irrelevant für mich und gehört folglich
    ins Reich der Spekulationen. Ich bin Dir nicht böse deshalb. Der Mensch ist nunmal keine Maschine.


    Doch, am Ende zählen nicht Stimmungen, Mutmassungen, Zuneigungen, Ärgernisse oder sonst ein menschliches Gefühl - am Ende zählt das Gesetz.



    Einen aufrichtigen Dank an alle die hier mitgewirkt haben,


    nette Grüße, leander

    Den Schuß hab ich sehr wohl gehört Kitty121 - aber mir fehlte die Legitimität.


    Werde in 5 Stunden zum Jobcenter gehen und den Brief über die "Aufwendungen für den Lebensunterhalt" persönlich abgeben.


    Die Leistungen die ich erhielt gingen bis zum 31. Oktober 2012 - somit kann ich momentan die Miete nicht begleichen, da dem


    Jobcenter erst am 25. Oktober eingefallen ist mich um eine "detailliertere Stellungnahme" zwecks den Aufwendungen für den


    Lebensunterhalt zu bitten - obwohl ich meine erste Stellungnahme bereits am 2. Oktober gesendet habe.


    Grüße, Leander.


    p.s. kann man bis die Sache geregelt ist dennoch auf den Leistungen bestehen - sprich, damit die Miete u. Fixkosten beglichen


    werden können? Es drohen massive Probleme mit meiner Vermieterin.

    Vielen Dank Turtle1972, genau das wollte ich hören. Werde das Jobcenter darüber anschreiben, dass es legitim ist wenn meine
    Mutter die Hälfte der Miete begleicht. Falls sich negative Konsequenzen für mich ergeben gebe ich euch bescheid.


    Danke nochmal an alle die hier geholfen haben.


    Liebe Grüße, leander.

    Ok, ich habe verstanden.


    Trotzdem geht ihr nicht auf meine Frage ein.


    WÄRE ES LEGITIM WENN MEINE MUTTER DIE HÄLFTE DER MIETE BEZAHLT ODER KANN DAS


    JOBCENTER DARAUS FORDERUNGEN BEANSPRUCHEN?


    Habe im Internet gesucht aber nichts dergleichen gefunden die diese Angelegenheit regelt,


    sprich, keinen §


    p.s. Die Rente meine Mutter ist nicht gut. Für 30 Jahre Arbeit am Band/Akkord erhält sie knapp 430 Euro


    der Rest ergibt sich durch die Witwenrente. Aber das hat mit der Sache nichts zu tun. Nur sieht man


    daran, dass Frauen in der Arbeitswelt komplett aufgebraucht werden. Durch schlechte Bezahlung später


    eine geringere Rente. So ist es, so war es, so muss es nicht immer sein.

    Hi Kitty121,


    Du schreibst, dass es selbstverständlich ist das meine Mutter einen Teil für die Miete mitbezahlen muss da das Jobcenter mir


    nur einen Teil der Miete überweisst. Und ich stimme Dir sogar überein.


    Aber wenn es so selbstverständlich ist, wieso schreibt mich dann das Jobcenter nach durchsicht meiner 3-monats-Kontoauszüge,


    (aus dem hervorgeht das von den 679,00 EUR 650,00 EUR für die Miete drauf gehen) schriftlich an - und fragt mich wie ich den Rest


    des Monats überlebe mit 29,00 EUR. ?


    Wenn es so selbstverständlich ist wie Du schreibst, muss doch das Jobcenter genauso selbstverständlich denken u. 1+1 zusammenzählen


    das wahrscheinlich die Mutter einen Teil der Miete übernimmt und somit alles im rechtlichen Rahmen ist.


    Wo liegt das Problem vom Jobcenter?


    Was soll dieses Spiel?


    Wollen die mir eine Nase drehen?


    Kann ich, anstatt des Darlehens mich darauf berufen das es selbstverständlich ist, dass meine Mutter einen Teil der Miete bezahlt?


    Muss ich dann mit Sanktionen rechnen?


    Gibt es einen fest gezimmerten § hierfür, oder ist es nur nach deinem Empfinden "selbstverständlich" ?


    Besten Dank, leander.

    Hi Kitty121,


    das ist einfach zu erklären:


    Da mir nach Abzug der Miete ein kümmerlicher Rest bleibt für den Monat, bin ich gezwungen für die Fixkosten wie Strom u. Telefon
    monatlich ein Darlehen von meiner Mutter zu nehmen.


    Meine Frage war deshalb, ob es Legal ist ein Darlehen von Verwandten (in diesem Fall meine Mutter) zu nehmen.


    Die Frage hat sich inzwischen erübrigt. Bin im I-Net auf folgendes gestossen:


    VERWANDTENDARLEHEN AN HARTZ-IV-BEZIEHER NICHT ANRECHENBAR


    Ein Darlehen unter Verwandten gelten nach Auffassung des LSG auch dann nicht als Einkommen, dass auf die ALG 2 Leistung angerechnet werden muss, wenn der ALG 2 Bezieher damit Rechnungen bezahle und Anschaffungen tätige. Es trete nämlich keine Verändeurng der Vermögenssituation des Hartz IV Empfängers ein, da er verpflichtet sei, dem Darlehnsgeber, also dem Verwandten, das empfangene Geld zurückzuzahlen.


    Das war es dann. Danke, an alle die hier mitgewirkt haben, Grüße, leander.


    p.s.: falls ich falsch liege und irgendtwas verpasst haben sollte, klärt mich auf !

    Hi Lacki,


    ich hab das mit der BG inzwischen gecheckt.


    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:


    Der Arbeitsuchende (=erwerbsfähige Hilfebedürftige) selbst.
    Der Partner des Arbeitsuchenden. Als solcher gilt:
    der Ehegatte oder Lebenspartner, der nicht dauernd getrennt lebt,
    die Person, die mit dem Arbeitsuchenden in einer Einstandsgemeinschaft (früher eheähnliche Gem.) lebt.
    Bei unverheirateten Arbeitsuchenden unter 25 zusätzlich
    der Elternteil (oder beide Eltern), mit denen er in einem Haushalt lebt,
    ein Stiefelternteil mit dem er in einem Haushalt lebt.
    Ausnahme: Wenn die oder der Unter-25-Jährige schwanger ist oder ein Kind unter sechs Jahren betreut. Dann müssen die Eltern und Stiefeltern nicht
    mehr für sie /ihn aufkommen.
    Von allen diesen Leuten alle unverheirateten Kinder unter 25, soweit sie nicht selbst genug Geld haben oder verdienen.

    Quelle: ewerbslosenhilfe online


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    Nein, ich denke das mit der Miete geht in Ordnung. Ich habe letztes Jahr um Erhöhung um den Mietzuschuss gebeten und es abgelehnt


    worden ist, da meine Mutter mit mir gemeinsam in der Wohnung lebt. Auch habe ich beim Hartz-IV-Wohngeldrechner exakt den Wert


    ermittelt den das Joncenter ausgerechnet hat. Ich habe Widerspruch einlegen wollen, da mir laut Unterkunftsrichlinien des


    Landkreises X in der seit 01. April 2009 gültigen Fassung, bezogen auf meinen Wohnort, für meinen 2-Personen-Haushalt eine


    angemessene Kaltmiete von 360,00 Euro annerkannt werden - wohlgemerkt "nur Kaltmiete". Auf die Kaltmiete kämen dann noch


    Die Heizkosten hinzu. Ergo erhalte ich ungefähr (nach den Richtlinien des Landkreises X) 100 Euro zu wenig. Ich hatte überlegt


    ob ich Widerspruch einlegen soll, habe es mir aber dann anders überlegt weil ja der Hartz-Wohngeldrechner auf das selbe


    Ergebnis wie das Jobcenter kam.


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    Und was ist mit dem Strom? Darf meine Mutter den Strom bezahlen wenn ich ihr später das Geld zurückbezahlen werde?


    Sprich, darf ich Schulden bei meiner Mutter machen?

    Hallo, ich fasse zusammen und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.



    Ich, 38 Jahre alt, lebe zusammen mit meiner Mutter in einer Wohnung.


    Ich bin Hartz-IV-Empfänger und mein Mutter Rentnerin.


    Ich erhalte mit Wohngeld/Heizung eine Regelleistung von insgesamt 679 Euro.


    Meine Mutter ist 67, und bezieht Witwen sowie Altersrente, insgesamt in Höhe von 900 Euro.


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    Nach Abzug der Miete (Warm) die 650 Euro betragen, bleiben von den 679 Euro die ich monatlich


    beziehe, 29 Euro für den Monat.


    Den Einkauf von Lebensmittel sowie Strom bezahlt meine Mutter.


    Mein Bruder der verheiratet ist hilft uns gelegentlich mit Einkauf von Lebensmitteln aus,


    dessen Gesamtwert (grob) übers Jahr geschätzt 150 Euro betragen.


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    Ich habe die oben erwähnten Angaben dem Jobcenter bereits mitgeteilt, nachdem sie für die


    Weiterbewilligung der Regelleistungen wissen wollte wie ich Strom u. Lebensmittel bezahle.


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    Nun, will das Jobcenter eine genaue Auflistung aus der hervorgeht welche Aufwendungen ich monatlich


    von meinem Bruder und meiner Mutter, für Lebensmittel, Kleidung, Strom, etc. erhalte u. welcher Summe


    dies jeweils entspricht.


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    Meine Fragen:


    - Wieviel kann/darf mein Bruder der verheiratet ist und in seiner eigenen Wohnung lebt


    mir pro Jahr mit Lebensmitteleinkäufen aushelfen, sprich, gibt es einen Fixbetrag den man


    nicht überschreiten darf?



    - Kann oder darf meine Mutter die ja zusammen mit mir in meiner Wohnung lebt Proviant


    für unseren Haushalt einkaufen?



    - Kann oder darf meine Mutter den Strom bezahlen?



    - Kann die ARGE die Kontoauszüge von meiner Mutter einfordern?


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    Zur Ergänzung :


    Das Geld mit dem meine Mutter den Strom u. die Lebensmittel bezahlt schulde ich meiner Mutter. Ich habe


    meiner Mutter gesagt sobald ich Arbeit habe, ich ihr das Geld zurückbezahlen werde.


    Und ich denke dass ich mit meiner Mutter in einer BG lebe, da oben am Briefkopf "Nummer BG" steht.


    Aber sicher bin ich mir nicht weil ich das mit der BG nicht ganz verstanden habe.


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    Ich hoffe auf Antworten.


    Besten Dank, Leander.