meine Tochter benötigt eine Kieferregulierung. Die Behandlung zieht sich über 2 bis 3 Jahre und die Kosten belaufen sich auf ca. € 3.400. Die Hälfte wurde von der Krankenkasse übernommen, die andere Hälfte muss ich selbst tragen. Da ich ALG II bin, kann ich diesen Betrag natürlich nicht aufbringen und habe mit dem Kieferorthäden eine Art Kreditvertrag zur Deckung dieser Kosten abgeschlossen. (Austausch der Klammern und Brackets, monatliche Rate 49,08€). Diesen Vertrag habe ich der ARGE vorgelegt und um Kostenübernahme gebeten. Dieser Antrag wurde mir mit der Begründung abgelehnt, die Aufwendung ist in der Grundsicherung mit eingerechnet. Vielleicht hat jemand Erfahrung hiermit gemacht. Vielleicht ja schon ein Urteil erhalten das die ARGE diese Kosten übernehmen muss. Bitte um antworten.