Beiträge von BenjaminB

    Hallo zusammen,


    absolviert ein ALG 1 und 2 (aufstockend) -Empfänger ein vergütetes Praktikum während einer Umschulung (durch die Agentur gefördert), sind dann Leistungen beider Träger zu verrechnen oder vorrangig ALG 1?


    Danke um jede Hilfe und jeden Rat.

    Zuerst einmal Danke fürs antworten!


    Der Arbeitgeber hat eine Auskunft ausgefüllt, in der u.a. angegeben wurde, dass Sozialleistungen an die Kassen gezahlt wurden. Es wurde aber nicht angegeben, dass es mit dem Abbruch das Praktikums kein Anspruch auf den Lohn gab.
    In einer E-Mail jedoch hat dieser folgendes geschrieben, Zitat:
    "d.h. der Arbeitnehmer erhält für Fehlzeiten von keiner Seite - auch nicht von der Krankenkasse - Lohnersatz. Einen Anspruch auf die 336,13 € haben Sie nach den Informationen unseres Mandanten nicht."


    Reicht dies d.E. aus?

    Hallo zusammen,



    im Januar diesen Jahres habe ich ein Praktikum begonnen, welches ich nach einigen Tagen wieder abgebrochen habe. Für diese Tage habe ich keine Entlohnung erhalten.


    In einem Schreiben werden mir 350€, welche ich nie erhalten habe, angerechnet. Weder auf mein Konto, noch auf ein anderes Konto ist ein Betrag der Firma eingegangen. Einen Kontoauszug sendete ich dem Jobcenter-Sachbearbeiter, dieser lehnte den Nachweis mit der Begründung ab, es könne ja auch auf ein anderes Konto oder in bar gezahlt worden sein.


    Liege ich nun in der Beweispflicht bzw. wie verhalte ich mich nun richtig?


    Im Voraus Danke für jede Hilfe!


    Benji

    Hallo zusammen,


    ich sprach beim zuständigen Jobcenter vor und stellte Antrag auf ALGII (Mietkostenhilfe), welcher auch genehmigt wurde.
    Dazu bin ich in einer Umschulungsmaßnahme (2Jahre) und beziehe ALGI.
    Mir wurde im Gespräch zugesichert, dass etwa ein halbes Jahr die volle Miete bezahlt werden würde (die Miete ist leider 70€ über der Mietgrenze) und ich danach versuchen muss, umzuziehen oder die Miete irgendwie senken müsse. Jetzt wurde mir trotzdem nur der Mindestteil von 440€ bezahlt.
    Kann ich mich auf irgendetwas rechtliches oder sonstiges Berufen? Gibt es eine Regelung, die diese "halbes Jahr"-Frist belegt?


    Dank und Gruß,


    Benji

    Hallo zusammen,


    ich beginne ab Mürz eine Umschulung, die vom Arbeitsamt gefördert wird, in dieser Zeit beziehe ich weiterhin ALG I.
    Ist während dieser Zeit die ARGE für die Miete zuständig oder kümmert sich das Arbeitsamt darum?



    Im Voraus schon mal Danke für die Hilfe! :confused:

    ALG2 wirst du nicht bekommen denn du stehst ja dem Arbeitsmarkt durch deine Schule nicht zur Verfügung.Du hast ja eine Ausbildung und eine zweite Ausbildung ist eigentlich Luxus den man sich leisten können muß.


    Das hieße im Klartext, ich darf mein Recht auf Bildung und Umorientierung nicht ausüben, da das "Luxus" ist? Also Umschulungen sind doch gängige Praxis, oder täusche ich mich da?

    Die Dame sagte lediglich, daß der Antrag abgelehnt wurde, sie nichts Näheres dazu sagen kann. Der Bescheid würde die nächsten Tage eintreffen. Da es aber eilt, muß schnell was passieren.
    Widerspruch deswegen, weil ich faktisch NICHTS habe, um Essen zu bezahlen, die Arbeitsmittel, Fahrkarten, etc.
    Das kann nicht angehen, daß man nichts hat und das Amt selbst zur Überbrückung abblockt.
    Mir wurde geraten, das Sozialgericht aufzusuchen und dort vorzusprechen.

    Hallo zusammen,


    ich vor September-Ende einen Antrag auf Schüler-BaföG gestellt, der jedoch noch nicht mit einem Bescheid bestätigt/abgelehnt wurde. Bis zum Bescheid bin ich de facto mittellos und glücklich, wenigstens mietfrei unterzukommen. Jedoch eröffnete man mir in einem Gespräch heute, daß der Weiterbewilligungsantrag abgelehnt wurde, weil kein Anspruch sichtbar ist.
    Weiterbewilligungsantrag deswegen, weil ich zuvor arbeitslos war und nun die Berufsfachschule für Kommunikationsdesign besuche, deshalb das Schüler-BaföG.
    "Mietfrei" dürfte für das Ablehnen kein Grund gewesen sein, da ich beim vorigen ALG2-Antrag auch schon mietfrei wohnte und Sozialhilfe in angemessenen Umfang erhielt.
    Nun möchte ich Widerspruch einlegen und berufe mich dabei auf einige Paragraphen aus dem SGB I, da ich der Meinung bin, als mittelloser Bürger Anspruch zu haben, wenn das andere Amt noch keinerlei Leistungen bewilligt hat. Man kann Menschen doch nicht verhungern lassen?!


    Kann mir jemand weiterhelfen? :confused:


    weitere evtl. hilfreiche Fakten:
    -32 Jahre
    -Ausbildung als Verkäufer absolviert
    -38 Std.-Woche Unterricht