Beiträge von Libella

    Als Hartz IV bezeichnet es meine Schwiegermutter.
    Einen Vormundt hat sie nicht. Wobei sie Schriftverkehr und finanzielle Dinge nicht alleine schafft.
    Momentan erledigt das ihre Mutter für sie.

    Wie ist das wenn ab dem jetzigen Zeitpunkt der Grundfreibetrag 150€/Lebensalter angespart wird.
    Ist das ein Vermögen oder ein Einkommen weil es erst angespart wurde als schon Hartz IV bezogen wurde?

    Hallo an alle


    Sozialleistungen sind für mich totales Neuland. Deshalb hoffe ich hier auf ein paar Infos.
    Meine Schwiegermutter möchte ein Testament machen, in dem sie ihrer geistig behinderten Tochter eine Wohnung verebt (als Vorerbin).
    Diese Tochter bekommt Hartz IV und es ist nicht abzusehen, dass sich diese Situation bessern wird obwohl sie gerne arbeiten würde.
    Ich nehme an sie wird in der Wohnung wohnen können und weiterhin Hartz IV bekommen, oder?
    Was wäre aber, wenn sie woanders wohnt und Mieteinnahmen hat? Ihre Mutter will einen Dauertestamentsvollstrecker einsetzen der sowas für sie regeln würde. Meiner Meinung nach wäre das aber Einkommen und sie bekommt dann keine Leistungen mehr. Leider sieht das der Notar anders. Durch einfügen eines § mit bedingtem Vorrausvermächtnis, behauptet er, könnte das Amt nicht auf das Geld zugreifen. Ich als Laie verstehe da was ganz anderes darunter.
    Kann die Mutter nicht jetzt zu Lebzeiten, sonstiges Vermögen zum Zwecke der Altersvorsorge für die Tochter ansparen, dass diese dann im Rentenalter zusätzlich zu Hartz IV bekommt? Wenn ja, wie macht sie das?
    Meine Schwiegermutter möchte dafür sorgen, dass ihre Tochter mehr als nur das Nötigste hat. Was man ja auch nachempfinden kann.
    Vor allem habe ich bedenken, dass der Notar sein Honorar einstreicht und das Testament nacher sowieso unwirksam ist.


    Danke für eure Mühe