Natürlich ist die freie Wohnortwahl gegeben. Solange du sie finanzieren kannst - bzw alle Mittel ausschöpfst, ehe du das Amt bemühst. Und dazu zählt halt auch eine Versetzung des Hauses, sofern du es nicht selbst nutzt.
Ist es so, dass ich zwar woanders als in meinem Haus wohnen kann, aber das JC mir die Miete für die gemietete Wohnung nicht zahlt?
Wenn ich mein Haus vermiete dann habe ich Einkünfte, genau wie bei einem Job, Minijob.
Ich hatte bis Ende Februar einen Minijob und wurde vom JC "Aufgestockt! Sie haben mir die Zinsen aber nicht die Tilgung bezahlt. Daher wäre ich froh wenn sie mir die Wohnungsmiete finanzieren.
Ich denke es mir so, ... ich wohne in der neuen Wohnung, das JC bezahlt sie, ich vermiete mein Haus, habe dadurch Einkünfte, die mir angerechnet werden. Dann hätte ich auf jeden Fall mehr Geld zur verfügung wie jetzt. Von Hartz 4 habe ich die Differenz Tilgung nicht. Was eine große Summe ist.