Naja also ich wohne seit 1 Jahr nicht mehr zu Hause und habe noch keine Ausbildung absolviert. Ausbildungssuchend bin ich schon gemeldet und auf der seite von der Familienkasse steht :
,, Wenn Ihr Kind keinen Arbeitsplatz hat und als arbeitssuchend gemeldet ist, kann es Kindergeld bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres erhalten. Durch geringfügige Tätigkeiten wird der Anspruch auf Kindergeld nicht ausgeschlossen.''
Also für mich heißt das, dass ich keins mehr bekomme ab Januar, weil ich im Dezember 21 werde.