Beiträge von Sebbo

    turtle : vielen Dank für deine Hilfe. Ich bin jetzt schon etwas schlauer und weiß einigermaßen, was machbar ist und was nicht.


    lacki : liest du eigentlich auch meine Beiträge? -> student, fast fertig, danach arbeit usw... es ist keines Falls so, dass wir uns auf alg2 ausruhen wollen! Ansonsten habe ich auch nicht vor mich hier rechtzufertigen, was Kinder kriegen usw. angeht. Die Frage der Gerechtigkeit kann jeder für sich beantworten. Trotzdem eine bitte an dich: halte dich einfach hier raus. Auf unqualifizierte Anschuldigungen und Beleidigungen habe ich keine Lust und bringt auch niemanden weiter. Vielen Dank.

    Also das mit dem Autokauf dient nicht ausschließlich dem Geld verschleudern, da meine Freundin im April ein Kind bekommt, ist das eine Anschaffung, die sowieso ansteht. Aber klar, ansonsten bin ich im Moment schon am überlegen, welche Möglichkeiten (vor allem welche legalen Möglichkeiten!!) es gibt um Anspruchsberechtigt zu bleiben. Deshalb die Fragen, bevor ich etwas mache und danach auf die Schnauze fliege. Trotzdem würde mich interessieren, was es mit geschütztem und nicht geschützten Vermögen auf sich hat, was Turtle angesprochen hat? Wie gesagt, ich bin lediglich auf der Suche nach einer Möglichkeit, mein Vermögen auf irgendeine legale Weise zu schützen. Es ist ja nicht so, dass wir den Staat ausnehmen wollen, obwohl wir total reich sind. Ich habe als Student nur 500 € im Monat zur Verfügung und Beziehe kein Bafög und meine Freundin hat nichts! Irgendwie wollen wir unserem Kind ja auch was bieten können, bis ich mit dem Studium fertig bin (und mit Sicherheit in meinem weiteren Leben noch genug einbezahlen werde...) Vielen Dank für eure Hilfe!

    Ist es grundsätzlich verboten sein Geld auf den letzten Drücker zu verschleudern? Es soll ja kein Geheimniss sein, dass ich mir beispielsweise noch schnell ein Auto oder auch ein paar andere Sachen kaufe. Im Endeffekt heißt das aber doch lediglich: Das Geld ist weg, wir haben zwar mehr, allerdings alles im angemessenen Rahmen, also bleiben wir Anspruchsberechtigt. Oder ist irgendwas falsch an der Logik?

    Hm, OK, schonmal danke für deine Hilfe. Um das nochmal zusammenzufassen: Mein Vermögen darf auch nicht höher als der Freibetrag sein, obwohl ich nicht der Antragsteller bin?
    Eine Frage hätte ich dann noch. Ich habe gelesen, dass Vermögen als Altersvorsorge 250 € pro Lebensjahr sein darf, sprich bei mir 6000€. Unter welchen Umständen gilt das Vermögen denn als Altersvorsorge? Muss ich wenn wir umziehen auch alle meine Finanzen offenlegen? Sprich auch die Auszüge der letzten 3 Monate vorlegen?
    Nochmals vielen Dank!!

    Hallo zusammen,


    ich habe eine sehr konkrete Frage zum Thema Vermögen in einer Bedarfsgemeinschaft.


    Die Situation ist folgende:
    Ich (m) bin 24 Jahre alt und Student. Ich persönlich werde durch meine Eltern bzw. Nebenjob finanziert (insg. 500 € im Monat). Außerdem habe ich ein Sparbuch mit ca 17000 €. Meine Freundin (20) ist schwanger und bezieht Arbeitslosengeld 2. In 2 Monaten wollen wir zusammenziehen und gründen damit eine Bedarfsgemeinschaft (ich hoffe das ist soweit richtig ;) ). Jetzt ist meine Frage: Bleibt meine Freundin bezugsberechtigt, obwohl ich ein recht hohes Vermögen habe?


    Ich hoffe sehr, dass Ihr mir helfen könnt. Die Frage ist ja eigentlich sehr grundlegend, allerdings habe ich mich bisher noch nie mit der Materie beschäftigt. Schonmal vielen Dank!!


    Grüße,
    Sebastian