Beiträge von Mahb

    Liebe Forengemeinde,


    ich beziehe aufgrund eines Unterhaltstitels ergänzendes ALG2 und bewohne ein kleines Haus bzw. ein Minihaus auf dem Land mit 2 Zimmern.
    Für dieses Häuschen erhalte ich vom Jobcenter sogenannte Winterfeuerungsbeihilfe sprich Heizöl erstattet.


    Nun zündet der Kachelofen in der Wohnung aber natürlich mit Strom und auch das Öl muss vom Keller bis nach oben mit einer Heizölpumpe "gefördert" werden.


    Ich denke, dass dieser Betriebsstrom geschätzt in den Wintermonaten ca. 10 bis 15 Euro nicht bereits in der Regelleistung enthalten ist oder?


    Vom Jobcenter erhalte ich zwar Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung mittels Boiler, aber das hat mit dem Betriebsstrom ja nichts zu tun.


    Wer hat hier bereits Erfahrung mit dem sogenannten "Betriebsstrom"??


    Danke im Voraus.


    VG

    Sehr geehrte Forenmitglieder,


    vielleicht könnt Ihr mir bei der Beantwortung zweier Fragen helfen. Besten Dank bereits im Voraus.


    Ich bin Vater eines unehelichen Kindes und muss derzeit wegen Unterhaltszahlungen aufstocken. M. E. passen Unterhaltsforderungen und die Realität in Sachen Verdienst heutzutage in keinster Weise mehr zusammen. Aber gut, das ist ein anderes Thema.


    Mein Kind lebt natürlich (leider) nicht bei mir sondern bei seiner Mutter.


    Nun gibt es ja diese Freibeträge wegen Einkommen und bei einer Grenze von 1.200 Euro brutto ist eigentlich Schluss. Außer, man hat ein Kind, dann gilt eine Einkommensgrenze von 1.500 Euro brutto. Meiner Meinung nach müsste die obere Einkommensgrenze eigentlich auch für Menschen gelten, die auftstocken und für ein Kind Unterhalt zahlen, auch wenn es bei anderen Elternteil lebt. So heißt es auf der Seite der Agentur für Arbeit: Haben Sie ein minderjähriges Kind, kommen maximal nochmals 30 € Freibetrag dazu (10 % von 1200 – 1500 €)
    Dies kann ja irgendwie wieder alles heißen. Da mein Kind auch zu 0,5 Anteilen auf meiner Lohnsteuerkarte berücksichtigt wird, gehe ich mal davon aus, dass für mich nun auch diese 1.500 Euro brutto als Grenze gelten oder?


    Ist das richtig oder täusche ich mich?


    Zu guter Letzt noch eine Frage und zwar:


    Die Freibeträge werden ja immer vom Bruttoeinkommen berechnet und etwaiger Kindesunterhalt wird vom Brutto genauso wie Steuern usw.. abgezogen, infolge sich das verbleibende anzurechnende Einkommen ergibt.


    Ich habe mir im Internet eine derartige Berechnung bei einem 400 Euro Job angesehen und hier wurde zuerst der Unterhalt abgezogen und dann die Freibeträge berechnet. Mir ist zwar klar, dass bei einem 400 Euro Job brutto = netto ist, aber die Berechnung müsste doch dennoch falsch sein oder? Beispiel: 400 Euro ./. 225 Euro Kindesunterhalt ergibt 175 Euro ./. 100 Euro Freibetrag und aus den restlichen 75 Euro werden nun 20 Prozent berechnet. Richtig wäre aber doch, dass der Freibetrag aus den 400 Euro berechnet wird und dann zusammen mit dem Kindesunterhalt abgezogen wird.


    Dann habe ich wiederum eine Berechnung gesehen, bei der die Freibeträge ganz normal vom Brutto gerechnet werden und dann werden halt alle Abzüge incl. Freibeträge getätigt.


    Bei mir ist es allerdings kein 400 Euro Job sondern ein Einkommen von 1.500 Euro brutto.


    Was ist richtig? Kann mir jemand weiterhelfen? Danke.


    Nochmals danke.


    VG,
    Florian