Alles anzeigenHallo Bann,
sind das nur mündliche Aussagen oder entnimmst Du die Informationen einem schriftlichen Bescheid?
Mündlich ist immer Käse. Anstrag stellen, Bescheid abwarten. Da muss es dann begründet werden. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, wäre der Bescheid beschwerdefähig.
Warum die Fahrtkosten innerhalb Deines Wohnortes nicht übernommen werden ist mir schleierhaft. Alles andere, so meine ich, ist so richtig.
LG chico
Danke schon mal für die Auskunft. Aber ich kann ja schlecht von meiner Ex das Geld einfordern, wie soll das gehen?
Das mit den Fahrtkosten verstehe wer will.