Hallo,
ich bräuchte einmal einige Hinweise und Meinungen zum Anspruch aufg ALG 2 meiner Freundin. Ich schildere einmal so ausführlich wie möglich die Situation:
Meine Freundin hat nach dem Abitur ein Lehramtsstudium aufgenommen und diesen Monat erfolgreich abgeschlossen. Das gesamte Studium wohnt sie bereits zur Miete (inzwischen wohnen wir zur Miete zusammen). Bis dato bestritt sie ihren Unterhalt als Studentin über den Bezug hauptsächlich über BAföG, da ihre Eltern sie finanziell nur begrenzt unterstützen konnten und zukünftig gar nicht mehr unterstützen werden (Begründung: Sie steht nun auf eigenen Beinen). Nach dem Lehramtsstudium folgt nun "zwangsweise" das Referendariat, auf das sie sich inzwischen beworben hat, welches allerdings einen fixen Starttermin (den 25.01.2013) hat. Problematisch ist, dass sie mit dem Ende des Studiums nun ihren BAföG-Anspruch verliert und die 4 Monate Oktober, November, Dezember und Januar bis zum Referendariat überbrücken muss. Das bedeutet vorrangig erstmal die Bezahlung der Wohnung, des Lebensunterhaltes und der Krankenversicherung, die sie nun selbst zahlen muss. Sie hat sich deshalb vor einigen Tagen beim Jobcenter beraten lassen. Dort sagte man ihr, dass sie prinzipiell Anspruch auf ALG 2 hätte, was sie dann mit einem Nebenjob noch aufbessern wollen würde. Im Gespräch erwähnte sie dann wahrheitsgemäß, dass sie mit ihrem Freund (also mir) zusammen wohnt, worauf man ihr den für sie bis dahin unbekannten Begriff "Bedarfsgemeinschaft" vor die Nase setzte. Daraus sind uns einige Fragen enstanden, da ich befürchte, dass man ihr deshalb wegen rein rechnerisch zu hoher Vermögen der Bedarfsgemeinschaft mit mir jegliche Leistung verweigern könnte.
Ich bin 26 Jahre alt und studiere ebenfalls Vollzeit. Ich bekomme kein BAföG und habe kein eigenes Einkommen. Mein Studium finanziere ich mir durch gelegentliche, unregelmäßige kleine Unterstützungen meiner Eltern, hauptsächlich jedoch von meinen Ersparnissen, die ich bereits mühsam mit Nebenjobs als Teenager und in einer Berufsausbildung vor dem Studium angespart habe. Ich habe die Finanzierung meines Studiums mit diesem "Vermögen" durchkalkuliert und bin auf dieses Geld zur Fortführung meines Studiums und meiner Lebensunterhaltung angewiesen und kann bzw. möchte meine Freundin von diesem Vermögen auch nicht finanzieren. Meine Freundin und ich leben zwar aus Spargründen zusammen in einer Wohnung am Studienort, trennen aber unsere finanziellen Dinge wie in einer WG. Jeder zahlt seinen Kram selbst....Wohnungskosten etc. werden durch 2 geteilt, auch Lebensmittel zahlt jeder für sich selbst bzw. werden gemeinsame Lebensmittel durch 2 geteilt. Sie hat keinen Zugriff auf meine Finanzen und ich keinen Zugriff auf ihre. Das liegt eben auch daran, dass wir gar nicht so sicher sind, ob es dauerhaft funktionieren kann oder es nur für die Zeit des Studiums "funktioniert" und man danach wieder eigene Wege geht.
Vermögenstechnisch sieht es so aus:
Sie (23 Jahre): Kein Einkommen, ca. 2500 € Sparvermögen
Ich (26 Jahre): Kein Einkommen, ca. 9000 € Sparvermögen
Meine noch übrigen 9000 € Vermögen ahbe ich eiskalt über die Studienzeit einkalkuliert (750 € Studiengebühren + Semsterbeitrag pro Semester, Wohnung, Lebensunterhalt etc.).
Per Definition wären wir aber eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn aus der Ernsthaftigkeit der Beziehung eigentlich keine direkte Bereitschaft da wäre, für den anderen zu sorgen. Angenommen ich würde/müsste ihren Lebensunterhalt nun für die 4 Monate trotzdem finanzieren, würde mir ein Batzen fehlen und ich könnte mein Studium nicht mehr voll damit finanzieren. Liege ich mit folgender Rechnung zum Vermögensfreibetrag überhaupt richtig?
150 € x Lebensjahre
150 x (23 + 26 Jahre) = 7350 €
Wir hätten also grob 4000 € zu viel und ich befürchte, dass sie damit keine Leistung mehr erhalten wird, was dann eben die oben geschilderte Problematik zur Folge hätte. Habe ich da richtig gerechnet und vor allem sind die Annahmen überhaupt richtig? Kann man uns überhaupt als Bedarfsgemeinschaft werten?
Vielen Dank fürs Lesen des doch recht lang gewordenen Textes
Grüße,
Stadu