Dem ist mit Nichten so. Obwohl wir alle Blond sind können wir auf eine durchaus erfolgreiche Schulische Laufbahn blicken und auch auf Erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen. Ein Intellektuelles Verständniss problem schließe ich mal frech aus. Denn, wenn man Rückforderungsbescheid mit Zahltermin innerhalb von 14 Tagen liest, geht vermutlich jeder davon aus das ein Jobcenter Geld fordert und nicht Zahlen möchte. Vielleicht solltest du dir die Kernaussage meinerseits zu Gemüte führen. Einzig für dich werde ich diese erneut Formulieren.
Wie kann es sein, dass ein Vorläufiger Bescheid der von den exakt gleichen berechnungsgrundlagen ausgeht wie der folgend eingetroffene Anpassungsbescheid auf Unterschiedliche Ergebnisse kommen.
LG und eine Tasse kaffee dazu