danke, chico. LG aus Bad Salzuflen :-))
Beiträge von ostwestfale
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Wie es scheint, haben sowohl die Töchter als auch meine Frau Angst, gegen den KV zu klagen bzw. über das Bafog-Amt eine Vorausleistung zu beantragen, was ungefähr auf das Gleiche hinausläuft - Stress. Frage: Könnte ich als als Stiefvater gegen den KV klagen? Aussicht auf Erfolg? Danke vorab für eine Antwort.
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Hallo Dms,
Danke für Deine wie immer fundierten Antworten. Du schreibst, daß notfalls auch meine Ehefrau (KM) und ich als Stiefvater der Kinder gegen den KV klagen können. Dies war mir bislang so nicht bewußt. Kann ich als Stiefvater, der die finanzielle Unterhaltsminderleistung des KV den Kindern gegenüber ausgleicht, auch allein gegen den KV klagen? Diese Variante wäre mir recht, weil ich damit die eh schon emotional belasteten Kinder aus der Schusslinie nehmen könnte. Gibt es rechtliche Grundlagen dafür? -
Hallo dms,
laut Bafög-Bescheid hat der KV ein angerechnetes Einkommen von 469,56 Euro und meine Stieftochter erhielt bis 08/2012 ein Bafög von monatlich 126 Euro. Ja, tatsächlich zahlt der KV seiner Tochter 200 Euro monatlich. Meine Frau erhielt das Kindergeld von der Familienkasse und leitete es 1:1 an meine Stieftochter weiter. Seit 09/2012 erhält meine Stieftochter kein Kindergeld mehr. Ich hoffe, diese Angaben reichen aus, um sagen zu können, ob ein Antrag beim Bafög-Amt Aussicht auf Erfolg hat. Wäre wichtig zu wissen, weil meine jüngste Stieftochter auch nur 200 Euro/Monat erhält und meine Frau und ich den Rest ausgleichen, damit die Kinder "über die Runden kommen". Für mich wäre wichtig zu wissen, ob mein Gehalt bei der ganzen Auseinandersetzung berücksichtigt wird und meine Frau bzw. wir zu einer Teil-Zahlung herangezogen werden können. -
Hallo dms,
wenn ich Sie richtig verstehe, plädierne Sie für einen Antrag auf Vorausleistung, der von der zuständigen BAFÖG-Stelle geprüft wird, korrekt? -
Hallo Chico, anbei meine Antworten auf Deine Fragen. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Guten Morgen,
da stellt sich zunächst mal die Frage, ist der KV denn überhaupt leistungsfähig? Laut Bafög-Bescheid meiner Stieftochter verfügt der KV über ein monatliches anrechenbares Einkommen von 2930,25 Euro
Durch das Studium rutschen die Töchter nach § 1609 BGB in den 4. Rang. Hat der KV noch weitere Kinder, oder eine unterhaltsberechtigte Ehefrau, wären diese vorrangig zu bedienen. Nein, der KV lebt mit seiner neuen Lebensgefährtin unverheiratet zusammen und hat mit dieser Frau auch keine gemeinsamen Kinder.
Wie hoch ist denn das Einkommen des KV, dass unter Berücksichtigung der erwerbslosen KM, lediglich 125€ BAföG geleistet wird? Das anrechenbare Einkommen beträgt 2930,25 Euro und hat laut BAFÖG-Bescheid ein bereinigtes Einkommen von 2598,49 Euro.
Haben die Kinder eine eigene Wohnung? Die älteste Tochter studiert und wohnt in einer Studenten-WG, die kleine Tochter wohnt ab morgen in einer Studenten-WG und wartet noch auf ihren Bafög-Bescheid.
Die ältere Tochter scheint schno mindestens 25 Jahre alt zu sein. Warum ist sie da erst im 3. Semester. Wie sieht die bisherige Vita der Tochter aus? Die älteste Tochter hat mit 19 Jahren Abitur gemacht, danach 1 Jahr FSJ gemacht, danach eine 3jährige Ausbildung zur Physiotherapeutin und studiert im Oktober 2012 im 3. Semester Physiotherapie an der FH Fulda, ein Studiengang nur für Physiotherapeuten mit Staatsexamen, so wie unsere älteste Tochter eine ist.Zunächst hatte unsere älteste Tochter einen Bescheid bekommen, daß sie kein Bafög mehr bekommt (ihre jüngere Schwester befand sich gerade in den Vakuum zwischen Abitur und Studienantritt). Ich half ihr beim Einspruch. Jetzt bekommt sie ab 01.09.2012 77,00 Euro Bafög, statt vorher 125 Euro monatlich.Fragen über Fragen, bitte mal beantworten, dann kann man weiter sehen. Danke vorab für eine Antwort.
LG chico -
Meine beiden Stieftöchter befinden sich beide in einem Studium (1. bzw. 3 Semester) und schon immer gab es mit dem Ex-Mann meiner Frau, dem leiblichen Vater der Kinder, Probleme wegen zuwenig gezahlten Unterhaltes.
Jetzt sind beide Kinder volljährig, studieren und der Vater hat eigenmächtig und ohne Begründung den Unterhalt pro Kind auf 200 Euro/Monat festgelegt. Geht man von einem Lebensunterhalt für einen Studenten von 670 Euro/Monat aus, müssen meine Frau, die nicht mehr erwerbstätig ist und auch noch keine Rente bezieht, und ich den Restbetrag nach Abzug von Kindergeld (dies bekommt die ältere Tochter nicht mehr) und Bafög (125 Euro) beisteuern.
Eine Diskussion zu diesem Thema lehnt der Vater ab und glaubt sich im Recht. Bleibt nur noch der Weg, daß die beiden Kinder gegen ihren Vater eine Unterhaltsklage einreichen oder gibt es andere Möglichkeiten?