Liebe Forenmitglieder,
ich wäre sehr dankbar, wenn mir ein erfahrenes Forenmitglied eine Auskunft zu meiner Situation erteilen kann.
Dies ist die Situation:
Ich werde für eine hoffentlich kurze Zeit ALG II beantragen müssen.
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung, bin über 25 Jahre alt, wohne mietfrei bei meinem Vater (ein Reihenhaus mit einem Eingang, gemeinsamer Küche und Bad). Abgesehen von dem mietfreien Wohnen erhalte ich keine weiteren Zuwendungen von ihm.
Ich habe zu meiner Situation bereits online recherchiert. Eine Auskunft von einem erfahrenen Forenmitglied wäre jedoch eine sehr große Hilfe für mich und würde mir bei der Antragstellung den Rücken stärken.
Dass ich mit meinem Vater keine Bedarfsgemeinschaft bilde, ist mir durch die Recherche klar geworden.
Meine Unsicherheit bezieht sich auf die Frage der „Haushaltsgemeinschaft“ und deren mögliche Auswirkung auf meinen ALG II-Anspruch.
SGB XII § 36 beschreibt wohl eine (widerlegliche) „Vermutung der Bedarfsdeckung“ innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft.
Ist es richtig, dass es – vor dem Hintergrund, dass ich über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfüge und über 25 Jahre alt bin – möglich ist, diese Vermutung durch eine formlose schriftliche Erklärung von mir, dass ich über das mietfreie Wohnen keine weitere Leistungen von meinem Vater erhalte, und einer Erklärung seitens meines Vaters, dass er über das mietfreie Wohnen keine weiteren Leistungen an mich erbringt und künftig auch nicht erbringen wird, zu widerlegen?
Ist es dann auch richtig, dass mein Vater seine finanziellen Verhältnisse für meine Antragstellung nicht offenlegen muss?
Und ist es zu guter Letzt richtig, dass mein Wohnen im Haushalt meines Vaters meinem Anspruch auf ALG II nicht im Wege stehen sollte?
Ich bedanke mich im Vorhinein für eine baldige Antwort. Leider drängt die Sache.
Viele Grüße
caesar79