hallo sundown,
erst einmal vielen Dank.
Das Problem ist ja nur, die Anwältin schreibt ja dass wir den Titel sofort übergeben und natürlich auch auf die Rechte aus dem Titel VERZICHTEN MÜSSEN. Es muß doch wohl vorher geklärt werden, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht!!!! Außerdem, weiß ich nicht, warum ich überhaupt jemals den Titel herausgeben muß, er hat doch einen eigenen, meinen rücke ich nicht raus. Warum auch?! Wenn ich ihn jetzt rausgebe, habe ich doch auch nicht mehr in der Hand, für eine Vollstreckung. (Falls Anspruch besteht). Diese 2. Ausbildung macht er doch auch nur, um seine Arbeitsmarktchancen zu erhöhen. Mit der 1. Ausbildung, bekam er nur 400,00€-Jobs angeboten.
Sonne2012