Beiträge von sonne2012

    hallo sundown,
    erst einmal vielen Dank.
    Das Problem ist ja nur, die Anwältin schreibt ja dass wir den Titel sofort übergeben und natürlich auch auf die Rechte aus dem Titel VERZICHTEN MÜSSEN. Es muß doch wohl vorher geklärt werden, ob überhaupt noch ein Anspruch besteht!!!! Außerdem, weiß ich nicht, warum ich überhaupt jemals den Titel herausgeben muß, er hat doch einen eigenen, meinen rücke ich nicht raus. Warum auch?! Wenn ich ihn jetzt rausgebe, habe ich doch auch nicht mehr in der Hand, für eine Vollstreckung. (Falls Anspruch besteht). Diese 2. Ausbildung macht er doch auch nur, um seine Arbeitsmarktchancen zu erhöhen. Mit der 1. Ausbildung, bekam er nur 400,00€-Jobs angeboten.


    Sonne2012

    Ich gehe mal davon aus, dass der Vater des Sohnes den Unterhalt neu berechnen lassen möchte. Selbstverständlich wird nämlich das Ausbildungsgehalt auf den Unterhalt angerechnet.


    Natürlich, er soll ja auch nur das zahlen was er muss. Ich möchte mir ja nichts erschleichen. Jedoch weiss ich trotzdem nicht ob ich den Titel rausgeben soll und ob meinem Sohn übdrhaupt noch Unterhalt zusteht. Das würde ja heisseen,das er den Titel benötigt,um den Unterhalt neuberechnen zu lassen,das glaube ich nicht!?

    Guten Abend!


    Ich habe ein eiliges Anliegen und kann mir trotz intensiver Suche im Internet meine Fragen nicht beantworten. Vielleicht kann mir hier Jemand mit etwas Ahnung helfen. Ich wäre sehr dankbar!!!


    Mein 20-jähriger Sohn hat eine schulische Ausbildung als Fachkraft im Gastgewerbe erfolgreich abgeschlossen. Jetzt beginnt er im Anschluss eine Ausbildung zum Koch(dual), da er mit seiner ersten Ausbildung lediglich kleine Kellnerjobs und ähnliches "angeboten bekommt". Er wird sich jetzt weiter auf Koch spezialisieren. Er beginnt die 2. Ausbildung 1 Monat nach Bestehen der ersten Ausbildung. Die 2. Ausbildung zum Koch geht auch keine 3 Jahre mehr, sondern nur 2 aufgrund der Vorbildung der ersten Ausbildung. Mein Sohn wohnt bei mir im Haushalt.


    Ist der Kindsvater noch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet?(erste Frage)


    Abgesehen von der Prüfung der finanziellen Lage, möchte ich wissen, ob er verpflichtet wäre.
    Ich, bzw. mein Sohn hat einen unbefristeten Unterhaltstitel. Der Kindsvater bzw. dessen Anwalt verlangen jetzt die sofortige Aushändigung des Unterhaltstitels. Wir sollen ihm den Titel bis Mittwoch zukommen lassen.


    Warum benoetigt er diesen Titel und muessen wir ihm diese zukommen lassen?(zweite Frage)


    Es wäre klasse, wenn Jemand dazu etwas weiß, auch wenn nur eine Frage beantwortet werden kann, würde es mir schon helfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!


    Christine