[quote='Horst GRUNERT','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=78940#post78940']... muss es ja auch nicht, es reicht ja wenn ein Richter in einem Sozialgerichtsverfahren Dir zustimmt ! Also Klage einreichen, denn: hinterher Klugscheisser was Du hättest anderes machen können, müssen sollen - kann jeder - kannst diesen Leuten ja ne kostenlose Fahrt in besagten Bussen spendieren, mal sehen wenn sie irgendwo in ner Böschung landen ob sie dann auch noch so intelligent daher quatschen! Ich denke ein Richter der nicht nur die Geldsparsanktionen der BA oder der JC unterstützt wird Dir durchaus zustimmen wenn Du erklärst das Dir die rechtlichen Möglichkeiten nicht unbedingt geläufig sind, bist ja schließlich Busfahrerin und kein Verwaltungsfuzzi bei der BA oder Jurist in deren Rechtsabteilung. Wenn schon Polizei und sonstige Behörden solche Arbeitsplatzmissstände nicht aufzudecken in der Lage sind, warum sollte dies dann eine diesbezüglich gänzlich unqualifizierte Person wie Du das sein? Das ist von mir nicht böse gemeint aber Deine Kenntnisse haben sich wohl auf die Straßenverkehrsordnung und die Personenbeförderung zu beschränken und weniger auf die Kontrolle der Betriebsmittel und Praktiken eines scheinbar verantwortungslosen Unternhemers der in Existensznöten mit dem ihm anvertrauten Leben von Kunden spielt. Klagen und sich nicht durch das Dummgerede von Besserwissern davon abhalten lassen die nur sehen das der Staat dafür nicht bluten sollte, bei der nächsten Blutspende nach einem Unfall mit solchen Transportmitteln denken die auch irgendwann anders![/QUOTEIch würd einfach mal sagen das zur StVo auch die Kontrolle der Fahrsicherheit eines Fahrzeuges gehört und deren Benutzung zu unterlassen ist, wenn man offensichtliche technische Mängel erkennen kann. Kann man Dir dieses nachweisen, nach einem Unfall, ist der Chef fein raus und nur du alleine sitzt in der Tinte.