yo danke, du machst mir mut. Eigentlich erzählt mir jeder etwas anderes (Rechtsanwalt, Psychologe, Familienberatung, Kollegen, Freunde etc.) - warum frage ich auch? Aber, jede Meinung ist mir wichtig, auch wenn ich sie nicht gerne höre/lese. Ich hoffe, am Ende siegt der gesunde Menschenverstand. Es ist ja auch schwierig für Aussenstehende eine objektive Antwort/Meinung abzugeben.
Bin mal gespannt, ob deine pessimistische Grundeinstellung mir gegenüber eintrifft. Sry.
Beiträge von Vapel
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Ich war heute mit der Tochter und Mutter beim Jugendamt (Der Esel kommt zuerst). Die Sachbearbeiterin v. Amt (total unsensibel) hat alles schlimmer gemacht. Es war eine Schlammschlacht - hätte ich so nicht gedacht. Ich wurde an den Pranger gestellt. Einzelheiten erspare ich euch.
Fazit der Runde: Meine Tochter darf bis zum Gerichtstermin bei mir bleiben.
Ist das ein gutes Zeichen für mich und meiner Tochter?LG
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... so sind die kleinen Frechdachse
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meine Tochter war letztes Jahr 2 Monate bei mir. Die Gründe warum sie wieder zurück zur Mutter ist sind vielfältig. Ich habe mich jetzt beruhigt und schaue jetzt nur nach vorne.
Es geht nicht um Mutter und Vater, sondern um das Wohl der Tochter."Bäumchen-wechsel-dich", was spricht denn dagegen, wenn in Zukunft die Tochter 2 Wochen beim Vater und dann 2 Wochen bei der Mutter wohnt?
Die Kommunikation Mutter / Tochter muss nur vorher kultiviert werden. Ein Mediator kann ja den Kommunikationsprozess begleiten. -
Jetzt wird die Geschichte unangenehm.
Meine Ex-Frau will die Tochter zurück haben, weil sie behauptet: meine Tochter und ich sind psychisch krank und deswegen ist der Vater nicht geeignet die Tochter zu erziehen.
So will die gute Frau vor dem Familiengericht aussagen. Beim Jugendamt hat sie es so schon berichtet.Als ich vor 10 Jahren die Familie verlassen musste, ging es mir natürlich seelisch nicht so gut. Aber jetzt bin ich schon lange wieder gesund.
Meine Tochter hatte letztes Jahr Depressionen, Suizidgedanken und Borderline, Diagnose vom Arzt. Ihr geht es jetzt besser. Sie ist aber noch unter ärztlicher Aufsicht.Wollte das nur mal loswerden. Morgen muss ich zum Rechtsanwalt, Freitag zum Jugendamt und am Montag bekomme ich Besuch von der Verfahrensflegerin Amtsgericht.
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Danke für deine Antwort.
Na ja, diese "Zwistigkeiten" wollte ich mal loswerden, ich weiss ist Kinderkram, ist ja eine emotionale Geschichte.
Kaukasicher Kreidekreis? Soll das ein Theaterstück sein?Ich denke, den Wunsch meiner Tochter bei mir zu bleiben wird das Familiengericht sicherlich nachkommen.
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Hallo zusammen,
meine Tochter, 15 Jahre alt (Mutter und Vater haben gemeinsames Sorgerecht), lebt seit 1 Woche bei mir, weil sie sich nicht mehr mit der Mutter versteht. Tochter möchte unbedingt in Zukunft bei mir bleiben/wohnen.
Heute hat mir meine Ex-Frau mitgeteilt (Scheidung läuft gerade), dass sie unsere gemeinsame Tochter zurück haben möchte, ansonsten würde sie am Montag zum Familiengericht gehen.
Ex-Frau muss ab nächsten Monat Unterhalt für die Tochter zahlen - ich nicht mehr!
Ex-Frau hat einen Freund und der möchte nicht mehr, dass ich u.a. an Weihnachten meine Töchter (meine 2. Tochter ist 18 Jahre alt) besuche! Und ausserdem soll ich mich nicht mehr so lange bei den Kindern im Kinderzimmer aufhalten.
Desweiteren werde ich von meiner Ex-Frau, wenn ich die Kinder abhole, immer unfreundlich an ihrer Haustür empfangen: "Was willst du den hier wieder"?
Ex-Frau sagt auch: "Tochter würde bei dir untergehen, du kannst die Tochter nicht richtig erziehen".
Tochter und ich ziehen in eine neue und größere Wohnung ein (im Sept.)
Meine Frage an euch: Wie wird das Familiengericht entscheiden: Kind darf bei mir bleiben oder nein?
LG und Danke im Voraus für eure Antworten und Meinungen!
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Hallo zusammen,
Kitty , danke für die Antwort.
Meine Ex-Frau hat das Jungendamt eingeschaltet, weil sie unsere Tochter nicht bei mir wohnen lassen will.
Die Ex hat mich beim Jugendamt als schlechten Vater dargestellt.
Sie gab z.B. an: Beim Vater würde unsere Tochter untergehen und auf der Straße landen und außerdem braucht das Mädchen unbedingt eine harte erzieherische Hand u.s.w..Wir hatten dann einige gemeinsame Gespräche/Einzelgespräche beim Jungendamt.
Fazit der Gespräche bei der städtischen Sozialpädagogin: Das Mädchen bleibt beim Vater!
Die Kindesmutter hat sich damit abgefunden. Sie sagte: Ich habe meine Tochter verloren.
Gerichtliche Schritte will sie nicht einleiten.Meine Tochter wohnt jetzt seit 6 Wochen bei mir und sie möchte weiterhin bei mir bleiben.
Ich habe den Unterhalt-Dauerauftrag an meine Ex-Frau gekündigt.
Wir werden auch nächstes Jahr eine größere Wohnung nehmen.Ich habe sicherlich auch das Recht auf das Kindergeld für meine Tochter, wenn das Mädchen offiziell bei mir angemeldet ist.
LG
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Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Ich werde erst mal abwarten, ob meine Tochter wirklich auf Dauer bei mir bleiben will, denke - ca. 2 bsi 3 Wochen, und dann werde ich mit der Ex-Frau den Unterhalt bereden.
Folgendes nur so nebenbei.
Meine Ex hängt sehr am Geld - geschmeichelt ausgedrückt. Das wird ein schwieriges Gespräch werden, wenn sie demnächst Unterhalt bezahlen muss. Sie ist gerade, letzten Monat, mit ihrem Freund und den Kindern in ein großes Haus gezogen.LG
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Hallo zusammen,
meine Tochter (14 Jahre) lebt seit heute bei mir (Vater, 56 Jahre, Single), weil sie es so möchte. Mutter und Tochter verstehen sich nicht mehr. Die Beiden haben seit langer, langer Zeit permanent Konflikte. Ich verstehe mich mit meiner Ex-Frau gut und unterstütze sie bei der Erziehung.
Ich bezahle seit der Trennung von der Frau Unterhalt für das Kind an die Mutter, seit ca. 12 Jahren.
Ich habe eine kleine 2 1/2 Zimmer Wohnung. Auf Dauer ist das kein Zustand um zusammen mit der Tochter zu leben.Angenommen meine Tochter möchte für immer bei mir wohnen, dann benötigen wir eine größere Wohnung, damit sie ein eigenes Zimmer hat.
Ich gehe sehr wahrscheinlich nächstes Jahr in den freiwilligen Vorruhestand, habe dann weniger Geld zur Verfügung.Meine Frage:
Wäre es dann angemessen ab nächstes Jahr kein Unterhalt mehr für meine Tochter an die Mutter zu überweisen?
Ich könnte mir dann eine größer Wohnung leisten, wenn der Unterhalt wegfällt.Ich freue mich heimlich sehr, dass meine Tochter bei mir leben will. Nicht wegen des Geldes!
Ich habe noch eine Tochter (17 Jahre), die bei der Mutter lebt und für die ich Unterhalt bezahle.
LG