Guten Tag,
ich hoffe man kann mir helfen!
Also : Mein Sohn( 3 Jahre) und ich leben seit einer gewissen Zeit in der Schweiz, der Vater von dem ich seit längerei Zeit getrennt bin, kam zur etwa selben Zeit auch in die Schweiz um dort zu Arbeiten( geteiltes Sorgerecht). Wir einigten uns privat auf einer Unterhaltszahlung wo er weit aus weniger bezahlt als er eigentlich müsste. Nun daher mein Sohn bald in den Kindergarten geht werden mir hier in der Schweiz natürlich demensprechende Kosten der Kindertagesstätte auferlegt. So kam es das ich etwas mehr Geld vom Vater anforden wollte (wo er noch immer weit aus weniger bezahlen würde als er eigentlich muss) damit wir uns wenigstens noch die Kosten der Kindertagesstätte reinteilen, doch dies lehnte er einfach Stur ab und sagte noch das er wieder zurück nach Deutschland gehen wird weil es sich für ihn sonst hier nicht lohnt. Nun meine frage!: wenn er wieder in Deutschland ist ,um dort zu arbeiten, kann ich auch weiterhin Unterhalt von Ihm beziehen? Und wenn er Arbeitslos ist ? kann ich da trotzdem auf ein geld bestehen? wie läuft das ab? .... danke schonmal im vorraus.