Beiträge von Nina000

    Hallo zusammen ...


    mein Mann, unser Sohn und ich beziehen seit längerem ALG II. Insgesamt erhalten wir 577,18 € für Unterkunft und Heizung jedes Monat. Für das Jahr 2011 haben wir so 6926,16 € erhalten. Die Gesamtmiete für unsere Wohnung beträgt jedoch 856 € im Monat. Die Differenz von monatlich 278,82 € bestreiten wir aus dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Da wir versuchen sehr sparsam zu leben, haben wir bei der Betriebskostenabrechnung 2011 nun eine Rückzahlung von rund 500 € erhalten.


    Meine Frage nun wäre ob wir die 500 € zurückerstatten müssen, da diese ja aus dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes kommen und nicht aus den Kosten für Unterkunft und Heizung. Hätte unser Vermieter die Nebenkosten geringer angesetzt, wäre es ja nie zu einer Rückzahlung gekommen.


    Für die Antworten vorab scho ein dickes Dankeschön <3