Die Bafögzahlung wird für drei Monate komplett eingestellt, dann ist der Prüfungszeitraum durch, dann kommt ne Nachzahlung. Die Zeit überbrücken wir mit dem Elterndarlehn, welches dann wieder von der Nachzahlung ausgelöst wird. Wovon sollte unser Sohn sonst leben. Sozialleistungen darf er keine anderen beziehen, weil er nicht seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen kann, weil er studiert.Ich weiß auch nicht was die Leute bei der ARGE in Kassel bewegt mit ehrlichen willigen Menschen so umzugehen.Die Freundin meines Sohnes ist seit März Harzerin und hat noch nicht ein Jobangebot vom Amt bekommen. Ihre über 100 Bewerbungen brachten nicht viel, weil ja junge dynamische Leute mit 10 Jahren Berufserfahrung gesucht werden. Wir sind so verärgert darüber wie es grade läuft. Neben uns wohnen Harzer die sitzen schon über 20 Jahre zu Hause. Die werden in Ruhe gelassen. Wir verstehns einfach nicht mehr...
Beiträge von sozioma
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Nun ist die Katze aus dem Sack. Mein Sohn bekommt sein Bafög immer erst dann wenn er eine vorgebene Anzahl von Prüfungen im Semester bestanden hat (Späteinsteiger usw.)Bis dahin bekommt er ein Darlehn in Höhe des Bafögbetrages von uns und zahlt diesen Betrag dann sobald die Nachzahlung kommt an uns zurück.Diese Nachzahlung stört den Sachbearbeiter der ARGE und er nimmt es als Einkommen, obwohl mein Sohn schriftlich den Sachverhalt erklärt hat und auch Unterlagen des Bafögamtes bebringen konnte und zieht der Bedarfsgemeinschaft diese Summe ab. Was kann man noch tun außer Einspruch zu erheben. Hilft eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter, weil es sich nun schon seit Wochen hinzieht mit diesen Schikanen(mal sind Unterlagen verschwunden, mal muss wieder etwas neu ausgefüllt werden, mal kennt er sich nicht richtig aus wie es sich mit Bafög und HarzIV Berechnung verhält, mal kommt ne Nachzahlung dann aber wieder ne Neuberechnung die mehr abzieht ,immer wieder werden neue Dinge verdreht verstanden und mein Sohn und Freundin erklären auch immer wieder sofort die Zusammenhänge. Finanziell hat sich nichts am alten Status geändert, aber seit der neue Sachbearbeiter dran ist, meint er die Gesetzeslage neu auslegen zu müssen.Dadurch wird mein Sohn im Studienablauf erheblich gestört.Was kann man hier noch tun?
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Danke für die Antwort. Ja, ich habe einen Tippfehler verursacht, aber ist ja berücksichtigt worden.D.h. es wäre sinnvoll unsere Zahlung einzustellen und die Kinder mit Lebensmittel zu versorgen?!? Trotzdem verwunderlich, dass erst jetzt dieser Überhang berücksichtigt wird.Gibt es da Fristen?
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Mein Sohn lebt mit seiner Freundin in einer Bedarfsgemeinschaft. Er erhält elternunabhängiges Bafög und sie Harz IV. Er bekommt monatlich 670 Euro Bafög und ist privatversichert (war vorher bei der Bundeswehr und ist auf Grund einer chronischen Erkrankung-MS und besserer Leistungen der KK privatversichert geblieben).Wir unterstützen ihn monatlich mit 240,00 Euro für diese Versicherung.Seine Freundin bekommt 344,75 € Grundsicherung und 337,50 € für Unterkunft. Die monatliche Miete beträgt 310,00 € kalt, dazu kommen 70,00 € Heizkostenpauschale, 95,00 € NK und das warme Wasser ist hier nicht berücksichtigt, weil es über Durchlauferhitzer und Boiler erzeugt wird. Nun teilte das Amt mit, dass sie monatlich 157,00 € weniger erhält, weil er Einkünfte mit seinem Bafög erzielt:))))
Die Freundin ist seit März ALG II Empfängerin hat bisher das genannt Geld bezogen und soll nun ab Monat Juni die "zuviel gezahlten" 157,00 zurückzahlen. Welche rechtliche Grundlage hat diese Rückzahlungs-Kürzungsaufforderung. Das Bafög hat sich in der Höhe nicht verändert und ein anderes Einkommen liegt nicht vor. Das Vermögen meines Sohnes beträgt ca 300,00 Euro, die er als Puffer benötigt um Medikamentenzuzahlung zu tätigen. Kürzlich lief ein längerfristiges Sparguthaben(3000 €) aus, welches einen Gewinn von 700,00 € erbrachte. Da er aber Schulden bei uns hat, musste er das Geld an uns abtreten.Kann uns jemand aussagekräftige Argumente mitteilen, ob die Kürzung rechtens ist, wenn ja, wo kann noch Geld zur Lebensicherung beantragt werden, wenn nein, was kann man tun außer Einspruch zu erheben?
Danke