Ich stehe vor dem Problem, dass mir vor ein paar Jahren jemand einen Rufschaden durch den Diebstahl meiner Bilder aus der Wohnung und dadurch bedingt einen Rufschaden mit den Bildern in Presse verursacht hat. Nun habe ich den Verursacher ausfindig gemacht und kann wegen der nicht genehmigten Veröffentlichung meines Abbildes lau Kunst- und Urheberschutzgesetz Schadenersatz bzw. die Herausgabe des gezogenen Nutzen einfordern. Weiß jemand, ob diese Forderung als Einkommen vom Jobcenter angerechnet wird, sobald sie gezahlt wird?