Beiträge von Betrogener1

    Hallo an alle,


    hier habe ich ein fiktives Szenario, zu dem eine sehr gute Bekannte gerne Antworten hätte.


    Person X hat:

    • eine Ausbildung abgeschlossen + anschließend eine Zeit lang gearbeitet (befristeter Arbeitsvertrag).

    • führt einen eigenen Single-Haushalt


    Nach Ablauf des Arbeitsvertrages (Anfang Juni 2011) musste sich X arbeitslos (ALG II) melden und erhielt KEIN ALG II für Juni+ Juli, da sich Teilzahlungen (je 150 Eur) des AG hinterher gezogen haben. Die Ablehung des ALG II für diese beiden Monate wurde X bereits von der ARGE bereits im Kündigungsmonat (= Juni) vorausgesagt. Grund: durch die Nach-Zahlungen des AG sei ALG II nicht möglich.


    ALG II wurde erst ab August bezahlt.


    Durch die düsteren Vorhersagen der ARGE hat sich X bereits im Juni (= Kündigungsmonat) um einen Studienplatz für Oktober beworben und auch einen erhalten. Das Studium sollte ein 2-tes Standbein sein, d.h.


    • das Hauptaugenmerk war es eine neue Vollzeit-Arbeitsstelle finden

    • das Studium – als 2-tes Standbein – sollte alternativ in Kombination mit einer Teilzeitstelle finanziert werden.


    Da es weder mit einer Vollzeitstelle, noch mit einer Teilzeitstelle geklappt hat, blieb X arbeitslos, studierte aber nicht, war allerdings immer noch immatrikuliert (parallel als Empfängerin von ALG II). Genau gesagt: sie wußte nicht, dass der Bezug von ALGII + ein Studium gesetzeswidrig ist. Aus diesem Grund hat sie sich auch nicht exmatrikuliert.
    Erst nach 5 Monaten - Februar 2012 - erfuhr sie, dass dieses Parallel-Leben strafbar ist. Es wurde also 5 Monate lang ALG 2 parallel zum Studium gezahlt !!!


    Nachdem X das o.g. erfahren hat, schaute sie in ihre Eingliederungs-Vereinbarung und stellte fest, dass nur "Beschäftigungs-Verhältnisse" oder "fördernde Maßnahmen durch Dritte" parallel zum Bezug von ALG 2 als gesetzeswidrig gelten.



    Es stellen sich die dringenden Fragen:





    • Wie wird die ARGE vorgehen, wenn sie das erfährt ?

    • Wird die ARGE überhaupt von diesem Zustand erfahren oder sollte sich X schnellst möglich exmatrikulieren und hoffen, dass das Parallel-Leben nicht bekannt wird ?

    • Welche Konsequenzen sind zu fürchten ?

    • Da das Parallel-Leben aus Unwissenheit geführt wurde: kann X drohende Konsequenzen mildern ? Wenn ja, dann wie ?

    • Was ist noch zu bedenken ?






    Danke vorab für Eure rege Teilnahme ;-) .