Beiträge von EinMensch

    Na dazu gehört aber auch die Überlegung, dass sie unter Umständen während dieser 6-monatigen Einweisung das 23. Lebensjahr erreicht und das neue Leben gleich damit beginnt, ohne Krankenversicherung dazustehen. Otaku sollte sich daher vorrangig um Ruhe vor ihrer Mutter und ihre finanzielle Absicherung kümmern!


    Gawain


    Ein guter Einwand.


    Vielleicht dramatisier ich die ganze Geschichte, aber wenn die Symptome so sind wie sie es schildert, sollte sie sich prioritär um diese Probleme kümmern, auch wenn man stationär in Behandlung ist kann man Sozialgelder beanspruchen was die Frage nach dem Bezahlen der KK irgendwie unsinnig macht.


    Ich sehe dass Ihr versucht Partei zu ergreifen, aber was bringt ihr ein Job oder eine Ausbildung wenn sie morgens eine Angstattacke hat und das Haus nicht verlassen kann? Wer mir jetzt versucht zu erklären, dass dies auf einmal aufhören wird weil sie umzieht oder keinen Kontakt mehr mit der Mutter hat, der glaubt an Märchen. Das wars dann mit dem Job/der Ausbildung und sie sieht sich wieder mit existenziellen Problemen konfrontiert.

    Ich glaube nicht das sie eine Einweisung braucht sondern eher eine Mutter die sie in Ruhe läßt und Abstand zu ihrer Vergangenheit.


    Und ist es nicht genau dass, was sie in einer stationären Behandlung bekommen würde? Dazu würde man Ihr auch noch mit einem fest durchgeplantem Tagesablauf helfen. Wenn Sie der Meinung ist, dass Sie nicht länger in Behandlung bleiben will kann Sie sich ja bei der zuständigen Therapeutin entlassen.


    Alternativ raten Sie ihr, mit angeschlagener Psyche und Angststörung in eine fremde Stadt zu ziehen und einfach alles zu verdrängen und wollen Sie auch noch dem Stress des Hartz 4 aushändigen wo sie gegängelt wird und jede erdenkliche Arbeit annehmen muss. In ihrer freien Zeit wird sie dann wahrscheinlich alleine sein und so zwangsläufig mit ihrer Vergangenheit konfrontiert werden.


    Ich glaube nicht, dass sie Ihren Ratschlag sorgfältig bedacht haben.

    Du lebst ja bereits seit zwei Jahren nicht mehr zu Hause.Insofern könntest du eine Wohnung alleine beziehen oder mit der Schwester eine WG gründen.Die Miete müßtet ihr euch aber dann teilen denn du bekämst via Hartz4 nur deinen Teil plus deine Leistungen.Es könnte sein das sich ein Mitarbeiter des JC bei euch ankündigt um zu schauen wie ihr da zusammen wohnt aber dies muß nicht sein.Ich glaube eine Brieffreundschaft wird kein SB mit dir eingehen wollen.Anonsten kannst du dich dann deiner Depression widmen und dir ein weiteres Studienfeld suchen was du nicht abschließt und so nebenbei müßtest du einige Bewerbungen schreiben und dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen bzw. an Maßnahmen teilnehmen.Deine Schulden interessiert das JC nicht das ist deine ganz eigene Sache


    Danke für die schnelle und kompetente Antwort.

    Da du eher in das Raster nicht arbeitsfähig fällst lass dir die die Atteste/Bescheinigungen von deiner behandelnden Therapeutin ausstellen um aufgrund von Arbeitsunfähigkeit Sozialgelder zu beziehen.



    Meine Meinung dazu ist, dass du dich bei solchen Angststörungen erst einmal selbst stationär einweisen lassen solltest. Da wirst du erstmal voll versorgt und kannst dein Leben wieder ordnen, nach einem 6 monatigem stationärem Aufenthalt hast du auch Anrecht auf SGB12. Das würde dir helfen mit der Angststörung zu leben und anschließend ein neues Leben anzufangen. Man ist nur dass, wozu man geformt wurde.

    Liebe Community,


    ich habe mich schon ein wenig informiert, aber hätte gern noch ein Feedback von erfahreneren Mitstreitern.


    Also eine Person (21) wird sein Studium Ende August beenden, da sie aufgrund nicht erbrachter Prüfungsleistungen zwangsexmatrikuliert wird.
    Danach stehen der Person keinerlei Unterstützungsgelder außer Hartz 4 zu.


    Die Eltern der Person leben getrennt, aber beziehen beide keine Sozialgelder, väterlicherseits liegt die Wohnung über 3 Stunden entfernt, mütterlicherseits ist die Wohnlage auch prekär, da es nur 3 Zimmer gibt, die Mutter und ihre Tochter leben dort was das 3te Zimmer zwangsläufig zu einem Wohn- und Esszimmer macht. Das dürften mit Flur, Küche und Bad etwa 60m² sein. Die bewohnbaren Zimmer (inkl. dem Wohn- und Esszimmer) dürften in etwa 40m² ausmachen. Kann es erzwungen werden, dass sich besagte Person ein Zimmer mit seiner Schwester/Mutter teilen muss?


    Die besagte Person lebt nun über 2 Jahre in einem Studentenwohnheim und hätte die Möglichkeit mit seiner großen Schwester welche eine weiterführende Schulausbildung (Abitur via Fernschule) macht in eine WG zu ziehen (200€ warm/monat). Wenn die besagte Person das machen würde bevor sie Hartz 4 beantragt, müsste Sie dann trotzdem wieder zu ihren Eltern ziehen oder wäre die Person in der Lage in der WG bleiben zu dürfen, da sie schon ausgezogen ist?


    Angenommen es geht nicht, wäre es ein Problem sich bei der Mutter anzumelden und bei der Schwester zu wohnen? Die Wohnungen liegen mit dem öffntl. Nahverkehr nicht sehr weit auseinader (ca. 1 Stunde), gab es schon Kontrollbesuche von der Arge, oder sind es reine Brieffreundschaften mit den fürsorglichen Beratern?


    Einer Beschäftigung geht besagte Person momentan nicht nach, Kindergeld dürfte dementsprechend nach der Exmatrikulation keines mehr kommen. Dieses wird bei Hartz 4 aber sowieso abgezogen, oder habe ich mich da falsch informiert?


    Dazu kommt das besagte Person Schulden in Höhe von 1500€ hat, zzgl. ein Bafögdarlehen (4 Semester). Wird das in irgendeiner Weise beachtet?


    Das Ziel der Person ist es die Depression des Rückschlags zu besiegen und sich einen Arbeitsplatz / ein Zweitstudium zu organisieren. Aufgrund großer Ungewissheit was der Person eigentlich liegt wäre ein beratender Arge-Angestellter sicherlich nicht verkehrt. Besagte Person weiß dass sie nicht allein zu diesen Terminen gehen wird, ist sich aber nicht ganz sicher ob sie dort ganz offen und ehrlich sein soll, sind die Arge-Berater daran interessiert ihren "Fällen" einen Ausbildungsplatz zu verschaffen oder wollen Sie diese nur Angeboten zuordnen um einen weiteren Fall abzuhaken (Meinungen/Berichte/Links).


    Es fällt mir manchmal schwer die Dinge richtig zu formulieren, aber ich bitte euch das ganze fachlich und objektiv zu analysieren und zu beantworten, bei auftretenden Fragen könnt ihr mich gerne per PN oder hier im Fred erreichen.


    Bitte keine Bildzeitungskommentare.


    Freundliche Grüße,
    Eine Person