eine neue eingliederrungsvereinbarung habe ich für die 2. maßnahme nicht, sondern nur für die erste wo ich eine woche war.
und in der steht drin das mir nur voll gekürzt wird wenn ich wiederholt eine pflicht verletze. und für mich ist das nicht wiederholt.
derzeit habe ich ein darlehn laufen wegen der swb jahresendabrehchnung wo ich nachzahlen sollte. und ich weiß das mir die swb sperrt wenn ich 6 wochen nicht zahlen kann. das haben die mir selber gesagt weil die mich eh schon aufm kieker haben.
können die mich denn dann zwingen mich nun bei freunden zu duschen und dort meine bewerbungen zu machen? schließlich habe ich ja auch kein rechner mehr wenn ich kein strom habe genau wie mein warmwasser, da das über einen boiler läuft.
also ich muss nun jezt trotzdem zusehen wie meine bewerbungen schreibe ect obwhl ich nix mehr ausser miete bekomme? obwohl das ganze nun 3 monate so ist? ich habe ja am 16. august einen termin bei ihr, und wenn also ich keine nachweise mitbringe kann sie jezt schon sagen ich ab dezember auch wieder nix bekomme?