Beiträge von william

    da ich noch 27 bin hab ich also 4050 € vermögen frei + einmalig 750 € für notfälle was dann 4800 € wären ne, ich denk dir dann erst mal für deine bzw eure hilfe, werd mir nun mal gedanken machen ob sich das weiter lohnt für mich den bausparvertrag so zu lassen bzw um zu stellen auf monatl. verzinsung oder doch auf zu lösen, muss ja gut überlegt sein

    hab heute die zwei Aufhebungs und Erstattungsbescheide bekommen ...also für den zeitraum 1.12.2010 bis 31.12.2010 soll ich 8,92 € bis zum 11.august überweisen und für den zeitraum 1.12.2011 bis 31.12.2011 soll ich 44,25 € überweisen


    wie ist das mit der 10 € / Monat Grenze gemeint, ich bekahm ja im jahr einmalig 44,25 € zinsen


    Zitat

    so gesehen dürften sie dir eigentlich nichts anrechnen, es sei denn du hättest noch andere kapitaleinkünfte


    andere einkünfte hatte ich nicht, wie gesagt ich bekomme nur alg2 und eben die zinsen was anderes gibts da nicht, ich hatte einen euro job kann jetzt aber nicht mehr genau sagen ob das in diesem zeitraum war, aber das sind ja keine kapitaleinkünfte


    Zitat

    Da kann ich nur sagen, Leute lasst eure Bausparverträge auf mtl. Zinsauszahlung umstellen, damit Ihr den Freibetrag ausschöpfen könnt ohne das die von der Leyen und Ihr Konsortium an korrupten Rechtsverdrehern erfolgreich abkassiert!


    kann ich denn so einfach die zinsauszahlung umstellen? ich hab bedenken nicht das es dann die grenze übersteigt dann wären es aufs jahr gerechnet doch mehr oder?

    hallo,


    erstmal zu mir, ich bin alleinstehend und habe keine kinder,
    habe seit ein paar jahren ein LBS Bausparvertrag laufen und zahle montl. 20 € drauf ein, mein jetziger LBS kontostand liegt bei 2511,47 € (Juli 2012), da ich alg2 beziehe muss ich auch meinen jahreskontoauszug immer vorlegen, dies tat ich (zinsen 2010 = 38,92 € und 2011 = 44,25 €) zinsen gibts immer ende des jahres, jetzt hab ich post von der arge bekommen (gleich 2 Briefe) und zwar sind das änderungen zum bescheid vom 1.12.2010 bis 31.12.2010 (berücksichtigung von kapitalerträgen in höhe von 38,92 €) und der änderungsbescheid vom 1.12.2011 bis 31.12.2011 (berücksichtigung von kapitalerträgen in höhe von 44,25 €)
    falls es relevant ist, ich mach zur zeit eine umschulung bei der ich monatl. 60 € vergütung zu meinem alg2 bekomme.


    nun zu meinen fragen:


    1. das wurde mir doch jetzt angerechnet oder, aber warum die jahre zuvor nicht?
    2. da wir nun schon 2012 haben, muss ich da was zurückzahlen?
    3. und ist es rechtens das mir das angerechnet wird, hat man nicht einen feibetrag den man an zinsen nicht überschreiten darf?