Ok, ich sehe, das wird schwierig. Ich habe einen Linoleumboden in der Wohnung, ist ja okay, aber bei einem ungedämmten Keller unter der Wohnung und der hohen Zimmer finde ich schon, das ein Teppich einfach wärmer ist. Na, das läuft dann halt auf ein Darlehen raus - auch in Ordnung.
Beiträge von Powerflower
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Hallo,
Ich habe zwar schon die Suchfunktion genutzt, aber entweder gibt es mein Thema noch nicht oder ich habe die falschen Angaben gemacht. Also ich bin von meinem Mann geschieden, alleinerziehend, habe einen Halbtags-Job und lebe mit meinen beiden Söhnen noch in der 4- Zimmer Wohnung. Im August ziehe ich jetzt im gleichen Haus in eine kleinere 3 Zimmer Wohnung um. Jetzt zu meiner Frage: Ich ziehe ins EG, das Haus ist ein Altbau und ein ungedämmter Keller ist drunter. Nun hatte ich einen Antrag auf Teppiche in den 3 Zimmern gestellt. Heute kam die Ablehnung mit der Begründung, das meine Kinder nicht mehr im Krabbelalter sind und darum nicht nötig. Jetzt habe ich aber gelesen, das sehr wohl ein Teppich bewilligt werden kann, wenn die Wohnung "fußkalt" ist. Wie gehe ich da vor? Gibt es dazu einen anerkannten Gesetztestext oder ähnliches, welches ich für meine Widerspruch nehmen kann bzw. hilft es wenn ich mir das Baujahr des Hauses und den ungedämmten Keller bescheinigen lasse? Ich saß in den letzten Jahren schon oft mit der Decke auf dem Sofa, weil die Wohnung im 3. Stock selbst im Frühjahr/Sommer manchmal total kalt war. Und die neue Wohnung ist mit der Deckenhöhe nochmal gute 20 cm höher und da stelle ich mir das mit dem ungedämmten Keller noch ungemütlicher vor...
Grüße
Powerflower