Nach inzwischen 4 Jahren Erfolg zu wünschen: reife Leistung!!!
Besser spät als nie. Niemand hat sie gezwungen das zu lesen. Jeder sollte sich erst mal um seinen eigenen Kram kümmern.
Nach inzwischen 4 Jahren Erfolg zu wünschen: reife Leistung!!!
Besser spät als nie. Niemand hat sie gezwungen das zu lesen. Jeder sollte sich erst mal um seinen eigenen Kram kümmern.
Alles anzeigenAlso erstmal vielen Dank für Eure Hilfe
Also mein älterer Sohn (21) wohnt seit 1 April 2008 nicht mehr hier .
Antragstellung aufstockendes ALG 2 für mich und meinen jüngeren Sohn (16) war 07.April 2008.
Davor habe ich nie ALG erhalten weil Unterhalt vom Vater gezahlt wurde .
Kindergeld für den jüngesten habe ich immer erhalten.
Für den Älteren nur bis 17 tes Lebensjahr da er daraufhin die Schule abgebrochen hat .
Mit 19 hat er die Schule wieder aufgenommen .Antrag auf Wiederaufnahme Kindergeld wurde abgelehnt da mehr als 4 Monate Unterbrechung.So wurde mir das damals mitgeteilt und ich habe das dann so hinnehmen müssen (dachte ich) . Er geht nun seit 2 Jahren wieder zur Schule und hat bei mir gewohnt bis kurz vor meinem Antrag auf ALG 2 . So..
Als ich meinen Antrag stellte auf ALG 2 sagte mir die Mitarbeiterin der Arge die wirklich total nett und hilfsbereit war, dass doch auch meinem älteren Sohn Kindergeld zustände da in Schulausbildung und die Kindergeldkasse den Antrag vor 2 Jahren hätte nicht ablehnen dürfen .Ich solle es also doch erneut versuchen .Sie sagte mir dass ich nun Geld 2 Jahre verschenkt hätte aber es nun für die Zukunft dann wieder gezahlt würde solange die Schulausbildung geht. So .
Also hätte ich dann wieder für 2 Kinder Kindergeld gehabt. Gleich bei der Arge wurde jedoch ein Dokument untreschrieben von mir und meinem Sohn dass ich Ihm dann aber das Kindergeld auszahle da er nicht mehr zu Hause wohnt und das Geld zum Leben anstelle Unterhalt bekommt.
So
Mein ältester Sohn tauchte folglich niemals in meiner ALG 2 Berechnung auf da nur ich und mein jüngster Leistung beantragt haben . Auch das Kindergeld ist nur für meinen jüngsten mit in der Einkommensberechnung.
So , also Antrag auf Kindergeld wurde gestellt .Überraschenderweise für alle hat die Kindergeldkasse nun rückwirkend für 2 Jahre das Kindergeld gezahlt .Also für die Zeit des Schulbesuchs von 2006 bis 2008 .Lebesnalter meines Sohnes 19 bis 21.Insgesamt 4600 Euro.
Also Geld das mir VOR meinem ALG 2 Antrag hätte zugestanden aber verweigert wurde.
Hätten wir es damals gehabt hätte mein Sohn davon was sparen können . Und angerechnet worden wäre es ja nun gar nicht da mein Sohn ja seit ALG 2 gar nicht mehr hier wohnt.
Ich würde es gerne komplett an meinen Sohn auszahlen da er ja nun sein erspartes doch hätte, aber darf ich das so einfach?Ich habe ja bei der Arge Unterschrieben dass ich das Kindergeld an Ihn auszahle, aber da wussten wir von der Nachzahlung noch nichts .
Ja sorry ist ziemlich lang aber hoffe nun verständlicher was ich meine.
Hruss Pett
Wenn man sich nicht sicher ist was einem zusteht, sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen, der arbeitet wenigstens für ihre Interessen und nicht für die Behörden und Ämter, die einem manchmal auch Gelder die einem rechtlich zustehen , verweigern.(Behördenwillkür.) Wenn man kein Geld hat um einen zu bezahlen, muss man in seiner Stadt zum Gericht gehen und einen Antrag auf Beratungsbeihilfe stellen. Mit diesem Antrag können sie dann zu einem Rechtsanwalt gehen, in ihrem Fall Sozialrecht, der kennt sich am besten damit aus. Und der wird dann hoffentlich dafür sorgen, dass sie zu ihrem Recht kommen. Hier im Forum schildert ja jeder nur das, was er selbst erlebt hat. Wenn man sich aber einen Fachanwalt, nimmt, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Schildern sie ihm den Fall , und der Anwalt wird dann alles weitere für sie erledigen. Er kann ihnen auch sagen ob ihr Anliegen erfolgversprechend ist oder nicht. Auf jeden Fall wissen sie dann genau woran sie sind. Sie sollten das Geld solange auf ein Extrakonto legen, damit sie, falls sie oder ihr Sohn das Geld nicht behalten dürfen,das Geld sofort ans Amt überweisen können.
Ich wünsche viel Erfolg,
man sollte sich nicht alles gefallen lassen, und auf jeden Fall sein Recht einfordern.
Es gibt hier in unserem Land genug Menschen die unseren Staat ausnutzen, aber was einem Zusteht, sollte man sich auch holen.
Die abgebrühten Menschen in unserem Land bekommen alles an Geld, also sollten auch die was bekommen, denen es wirklich zusteht.