@ Horst Grunert
Danke erstmal nur frage ich mich wenn ich den Mehraufwand selbst bezahle ob mich das Amt zwingen kann aus der Wohnung auszuzuiehen? Bei uns ist es sehr schwer eine Normale Wohnung zu finden.Ich habe auch das Gefühl das Amt arbeitet mit 2 verschiedenen Maasen. Denn ich habe einen bekannten der wie ich schwer krank ist und eine identische Wohnung hat nur bekommt er 370€ für die Unterkunft und ich habe davor nur 308€ bekommen wie kann das sein?
Beiträge von Manu-1309
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Schönen guten Tag,
Ich hoffe dass man mir hier im Forum weiterhelfen kann, denn der Paragraphenjungel in Deutschland verstehen ja nicht einmal die Rechtsanwälte.Meine Frage ich habe bis vor kurzem mit meiner verlobten zusammen in einer 3 Zimmerwohnung gelebt die wir im Mai dieses jahres angemietet haben sorgfältig renoviert haben und sehr viel Herzblut investiert haben.Das Amt hat uns sofort Steine in den Weg gelegt und es als eine Bedarfsgemeinschaft ausgelegt nachdem wir wiederspruch eingelegt haben wurde es eine Lebensgemeinschaft ( weiß zwar immer noch nicht was der Unterschied ist) daraus gemacht.Vorher habe ich alleine 308€ für Unterkunft und heizung bekommen.Jetzt nur noch 246 €.Auf dem Amt hat man uns gesagt dass das Arbitslosengeld 1 unabhängig vom ALG II ist und somit nicht angerechnet wird.Das Alg I von meiner Freundin beträgt 660€ mein ALg II 374€ +246 € Für Unterkunft und Heizung.Jetzt haben wir uns getrennt.Bekomme ich jetzt wieder den vollen Satz für die unterkunft und heizung ? würde die differenz natürlich von meinem Alg II selebr zahlen für die Miete (500)€ kalt.Ich hoffe dass mir irgendjemand weiterhelfen kann, gerne auch ne mail wenn er Annonym bleiben möchte .Ich bedanke mich schonmal im Voraus bei euch.Und hoffe auf positive feedbacks