Beiträge von kruemelmaus85

    Horst,


    vielen Dank fuer deine ausfuehrliche Antwort :)
    So in etwa hatten wir uns das schon gedacht. Er verdient als Berufssoldat relativ viel, so dass wir davon ausgehen, dass vom JC dann keine Zahlungen mehr kommen werden, wenn wir evtl zusammenziehen. Was ja auch verstaendlich ist, wenn er mit seinem Einkommen mit uns in eine Wohnung zieht und wir dann einen gemeinsamen Haushalt fuehren. Aber ich such mir gerade mal so nen Hartz 4 Rechner raus und lass mir die 0.- nochmal bestaetigen LOL ;)

    Hallo ich bin 27, alleinerziehend, 2 Kinder und durch die Trennung meines Ehemanns in Hartz 4 gerutscht. Die Scheidung laeuft und mein neuer Freund und ich ueberlegen evtl Ende des Jahres zusammen zu ziehen. Er hat seine "eigene Wohnung" bzw ist er mit der Bundeswehr in einem anderen Bundesland stationiert. Ich arbeite 1x die Woche als Aushilfe.
    Wenn wir zusammenziehen, gelten wir ja dann als Bedarfsgemeinschaft.


    1) Bekomme ich weiterhin den Hartz 4 Satz mit Alleinerziehendenzuschuss?
    2) Muss die neue Wohnung auch als angemessen gelten? (Wir wollten naemlich gerne ein Zimmer mehr fuer meine Tochter, die momentan noch bei mir im Schlafzimmer lebt.)
    3) Wurde das Amt evtl meinen Teil der Miete sogar uebernehmen oder faellt dann durch sein Einkommen mein kompletter Mietzuschuss weg?


    Vielen lieben Dank schon mal fuer eurer Antworten :)


    LG Kruemelmaus