Beiträge von Tobi92

    Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe.
    Die Dame auf dem Amt sagte mir das es für BAB einen solchen Antrag bzw ein solches Verfahren nicht geben würde.
    Sie meinte aber das wir es noch mal mit dem Schreiben der Anwält neu aufrollen sollten und hat sich den Wisch kopiert und wollte das ganze nochmals prüfen lassen.
    Ich warte nun auf das Schreiben vom Amt.
    Sollte es was neues geben werde ich mich hier kurz bemerkbar machen.


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Richtig, das "Soll" wurde von der BAB-Stelle errechnet.
    Dieser habe ich auch bereits mitgeteilt (belegt durch das Schreiben vom Anwalt) das mein Vater nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen.
    Daraufhin schrieb man mir lediglich das sich durch das Schreiben nichts an dem Grundsatz ändere, das mein Vater zum Unterhalt verpflichtet ist und das Aufgrund der Mitteilung lediglich festgestellt wird das er keinen Unterhalt leisten kann.
    Das hätte jedoch zur Folge, das die BAB sich nicht ändern wird.


    Was sagt die BAB-Stelle wohl wenn ich nun einen Antrag auf Vorausleistung stelle?

    Hallo chico,
    erstmal danke ich dir für deine schnelle Antwort.
    Verstehe ich das dann richtig das der Unterhalt einfach weg fällt, auch das Amt den Teil nicht übernimmt?
    So gesehen gibt es dann keinen Weg an den UNterhalt zu kommen?


    LG Tobi

    Hallo,
    seit der letzten Aktualisierung (für die letzten 18 Monate meiner Ausbildung) soll mein Vater monatlich 114,28€ UNterhalt zahlen.
    Laut seiner Aussage könnte er nichts zahlen weil er einfach nichts hat. Ein Anwalt wurde eingeschaltet, von dem kriegte ich dann ein Schreiben das mein Vater im Monat Netto 1.444,69€ verdient, wovon eine Pauschale von 5% (72,23€) abzuziehen sind, und 312€ für einen Kredit, sodass er im Monat 1.051,26€ hätte.
    Laut dem Anwalt kann ich dann nichts fordern da er einen Selbstbehalt von 1.100,00€ hätte.
    Noch zu erwähnen ist vielleicht das er auf einem Dauercamper Platz wohnt, wo er nur halbjährlich eine Pacht zahlt. Wie hoch diese aufällt weis ich leider nicht.


    Im Internet habe ich was von einem Selbstbehalt von 900,00€ gelsen.
    Kann/macht es Sinn jetzt noch Sinn die vom Amt als Unterhalt ausgerechnete Summe (114,28€) gerichtlich einzuklagen?
    Oder wäre eine Klage zweck/sinnlos?